Zum Hauptinhalt springen

EU will gleiche Rechte für alle Flüchlinge

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Kommisionspaket zur Harmonisierung. | Mindestkriterien für Asyl geplant. | Brüssel. Die Bilder erschüttern regelmäßig die europäische Öffentlichkeit: Halb verhungerte Afrikaner stranden auf Malta, der italienischen Insel Lampedusa oder den Kanarischen Inseln. In überfüllten Flüchtlingscamps in Griechenland vegetieren Iraker, Afghanen, Tschetschenen oder Afrikaner in menschenunwürdigen Zuständen. EU-Länder ohne Unionsaußengrenzen bedauern die Probleme, können sich aber nicht leicht dazu durchringen die am meisten betroffenen Mitgliedsstaaten wirklich zu unterstützen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Dass Asylwesen in der EU funktioniere einfach nicht richtig, findet die EU-Kommission und will das ändern: Am Dienstag legt sie ein umfassendes Paket zur weiteren Harmonisierung der Asylsysteme in der EU vor. Frankreich übernimmt Anfang Juli den EU-Vorsitz und hat sich die Weiterentwicklung eines gemeinsamen EU-Asylsystems auf seine Fahnen geheftet.

So soll es gemeinsame Mindestkriterien dafür geben, wann Asyl gewährt werden soll und wann nicht, wie die "European Voice" berichtete. Mindeststandards werden auch für Auffanglager und Asylverfahren angekündigt. Den am meisten von den Flüchtlingsanstürmen bedrohten Ländern soll künftig geholfen werden. Diesen soll künftig im Anlassfall mit EU-Mitteln unter die Arme gegriffen werden. EU-Geld soll es auch für die freiwillige Übernahme von "fremden" Flüchtlingen geben.

Kein Lastenausgleich

Einen verbindlichen Mechanismus für die Lastenteilung unter den Mitgliedsstaaten wird die Kommission dagegen wegen Aussichtslosigkeit nicht vorschlagen. Damit hätte sie sich auch "ins Knie geschossen", meinen Diplomaten.

Asylwerber werden heute im ersten EU-Land, das sie betreten, per Fingerabdruck in der Eurodac-Datenbank registriert. Diese Länder müssen auch die Asylverfahren durchführen. Werden die Flüchtlinge in einem anderen Mitgliedsland aufgegriffen, schicken sie dessen Behörden wieder ins Eintrittsland zurück. Das verlangt die so genannte Dublin-Verordnung. Künftig sollen die Rückverschickung in Länder, die gerade unter einem Flüchtlingsansturm leiden, ausgesetzt werden, findet die EU-Kommission. Seit den jüngsten Problemen in Griechenland schicken etwa Finnland, Schweden und Deutschland keine minderjährigen Asylwerber dorthin zurück.

Denn neben der Entlastung der Außenländer sollen vor allem die Rechte der Flüchtlinge auf ein gemeinsames Mindestniveau gehoben werden. Heute legt jedes Land andere Kriterien zur Gewährung von Asyl an. Daher sind die Asylwerber bestrebt, in Ländern mit großzügigeren Regimen erstmals registriert zu werden. So bekommen Tschetschenen in Österreich fast immer Asyl, in der Slowakei dagegen praktisch gar nicht. Ähnlich geht es mit Irakern, die den griechischen Behörden im Gegensatz zu den schwedischen fast nie schutzwürdig vorkommen.

Kontroversiell dürfte der Vorschlag diskutiert werden, die Eurodac-Datenbank künftig auch den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stehen. Bisher dürfen diese Daten nur zur Feststellung der Zuständigkeit für ein Asylverfahren verwendet werden.