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EU will gleiches Asylrecht für alle

Von Martyna Czarnowska

Europaarchiv

Schwerpunkt des österreichischen Ratsvorsitzes. | Bedenken von NGOs gegen Abschiebepläne. | Brüssel/Wien. Asyl und Einwanderung: Für Innenkommissar Franco Frattini sind das zwei Seiten derselben Medaille. Einerseits solle Menschen, die sich illegal in Europa aufhalten, die klare Botschaft vermittelt werden, in ihre Heimatländer zurückzukehren. Andererseits sollen "rechtmäßige Einwanderer" eingegliedert werden.


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Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission ein Paket erarbeitet, das sowohl Maßnahmen zur Integration als auch zur Abschiebung umfasst. So soll etwa Abschiebehaft künftig EU-weit auf höchstens sechs Monate begrenzt werden - und nur dann in Frage kommen, wenn Fluchtgefahr bestehe und "weniger drastische Zwangsmaßnahmen" nicht ausreichend wären.

Die Vereinheitlichung des Asyl- und Zuwanderungsrechts, wie von der Kommission geplant, wird in Österreich begrüßt. Sie ist einer der Schwerpunkte für den Ratsvorsitz, den das Land im kommenden Halbjahr übernimmt. Wichtig sei in erster Linie, einheitliche Standards bei Asylverfahren festzulegen, heißt es im Innenministerium. Doch das Ziel, dass in jedem EU-Staat der gleiche Zeitrahmen, die gleiche Vorgehensweise oder Definition sicherer Drittstaaten gegeben ist, sei noch in weiter Ferne.

Mit Misstrauen begegnen Hilfsorganisationen (NGOs) den Abschiebeplänen der Kommission. So kritisiert der Jesuitische Flüchtlingsdienst, dass der Vorschlag die Abschiebehaft fördere: Diese teure Maßnahme trübe die Menschenrechtsbilanz der EU.

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR teilt diese Sorge. "Die Abschiebehaft sollte nur als letztmögliches Mittel angewandt werden und auch dann nur so kurz wie möglich", sagt Christoph Pinter. Grundsätzlich begrüße UNHCR den Harmonisierungsprozess beim Asylrecht, der einheitliche Standards sichern soll. Allerdings bestehe die Gefahr, dass sich die EU-Staaten auf ein niedriges Niveau einigen. Wie auch bisher: So solle künftig das Aufenthaltsrecht eines Asylwerbers nicht mehr bis zum Abschluss eines Asylverfahrens bestehen. Wenn der Antrag in Erstinstanz abgelehnt wird, kann der Flüchtling unter Umständen abgeschoben werden, bevor das Berufungsverfahren zu Ende ist.

Leitlinien zur Migration

Mehr Bedenken bei den Mitgliedstaaten dürften die EU-Pläne zur legalen Einwanderung auslösen. So beharren einige Länder - darunter Österreich - auf ihren Quotenregelungen zur Migration. Zwar sollen sie auch künftig selber Zahlen fixieren. Doch möchte die EU dafür Mindestnormen festlegen. Mit einem Grünbuch, in dem Vorschläge präsentiert werden, will Kommissar Frattini eine Debatte anstoßen, die auch Arbeitgeber und Gewerkschaften einbezieht. Denn immerhin stelle Zuwanderung "eine günstige Gelegenheit für den Arbeitsmarkt und zur Bereicherung der Gesellschaft" dar.