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Vorstoß im Kampf gegen Terror, schwere Verbrechen. | Kommission verspricht hohe Datenschutzstandards. | Brüssel. Im Kampf gegen den Terrorismus und schwere Verbrechen wie Menschen- und Drogenhandel plant die EU-Kommission die jahrelange Speicherung und Analyse der persönlichen Reisedaten aller Passagiere, die einen Flug von einem Mitgliedsland in ein Nicht-EU-Land oder umgekehrt antreten.
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Diesen EU-Gesetzesvorschlag präsentiert Innenkommissarin Cecilia Malmström kommende Woche; die "Wiener Zeitung" konnte ihn bereits einsehen.
Dabei folgt die Schwedin der Logik ähnlicher Abkommen, die bereits mit den USA, Kanada und Australien bestehen. Diese Länder verlangen von jedem Reisenden einen Datensatz von 19 persönlichen Angaben, bevor ein Flugzeug in ihre Richtung aufbricht. Nicht nur die USA schwören auf die Effektivität des Systems, das es erlaubt, Passagieren nach gewissen Mustern ein höheres Risiko mancher schwerer Verbrechen zuzuordnen. Jetzt sollen auch die Sicherheitsbehörden aller EU-Länder mindestens 24 Stunden vor Abflug und nach vollendetem Boarding die Daten aller Passagiere erhalten, damit sie diese mit bestimmten Kriterien und bestehenden Datenbanken wie dem Schengen-Informationssystem über gesuchte Personen abgleichen können.
Die Ergebnisse ihrer Analysen müssten sie dann untereinander austauschen. Nur in dringenden Fällen, wenn unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, dürften die Daten selbst weitergeleitet werden.
Denn die Angelegenheit ist heikel: Schließlich handle es sich um eine "sehr große Sammlung von Daten unschuldiger Bürger", warnte der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx. Großbritannien betreibt bereits ein eigenes Passagierdatensystem; Belgien, Dänemark, Frankreich, die Niederlande und Schweden sind gerade in der Test- oder Planungsphase. Daher sollen laut Malmströms Papier für alle Flüge in die und aus der EU gemeinsame Vorgaben für die Übermittlung der Daten durch die Fluglinien an nationale Behörden sowie einheitliche Datenschutzstandards vereinbart werden.
Gespeichert werden sollen die bekannten 19 Informationen wie Namen, Adressen, Telefon- und Kreditkartennummern, E-Mailkontakt sowie Reisebüro und -verlauf. Keinesfalls dürfen Rückschlüsse auf Religion, Rasse oder sexuelle Vorlieben ablesbar sein. Anders als beim US-Abkommen sollen die Informationen nach 30 Tagen anonymisiert, bevor sie weitere fünf Jahre aufgehoben werden. Denn für die unmittelbare Ermittlung von Verbrechen reiche ein Monat; für die Ausarbeitung neuer Abgleichungsmuster seien keine Namen nötig, hieß es.
Ermittler finden das Konzept der Passagierdatenspeicherung und -analyse zwar grundsätzlich gut. Dass es aber bis zu 27 eigenständige Systeme geben soll, deren Daten nach unterschiedlichen Kriterien durchkämmt werden, sei nicht praktikabel. Besser wäre eine zentrale Analyse mit einheitlichen Grundkriterien - etwa bei der EU-Polizeiagentur Europol.