Neue Regeln für Leerverkäufe und Derivate. | Brüssel. Nach der vorläufigen Einigung auf eine verschärfte EU-Finanzmarktaufsicht will die EU-Kommission auch den Derivatehandel und Leerverkäufe zügeln. So sollen Derivate künftig möglichst nur noch über Clearinghäuser und nicht wie bisher unkontrolliert zwischen den Marktteilnehmern gehandelt werden. Ungedeckte Leerverkäufe soll es so gut wie nicht mehr geben. Das ist bereits vorab durchgesickert. In beiden Bereichen handelt es sich um riskante Wetten auf künftige Kursentwicklungen.
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Die Clearinghäuser sollen quasi das Ausfallsrisiko von Handelspartnern übernehmen und dafür ordentliche Eigenkapitalpolster anlegen. Zudem will Binnenmarktkommissar Michel Barnier ein Register vorschlagen, in das die Umsätze mit Derivaten erfasst werden. Eine wichtige Rolle soll die geplante EU-Börsenaufsicht Esma spielen, die ihre Arbeit wohl zu Jahresbeginn 2011 aufnehmen wird.
Bei einem Leerverkauf veräußert der Händler Wertpapiere, die er noch nicht besitzt, zu einem späteren Zeitpunkt und einem fixen Preis. Fallen die Kurse, kann er sie günstiger wiederbeschaffen und streicht die Differenz als Gewinn ein. Diese Praxis soll künftig in Krisenfällen für bis zu drei Monaten verboten werden können. Dabei sollen die Mitgliedsstaaten aber möglichst keine Alleingänge machen, sondern die Maßnahmen von der Esma koordinieren lassen. In der Praxis ganz abgeschafft werden sollen ungedeckte Leerverkäufe. Diese liegen dann vor, wenn der Händler gar nicht über die Mittel verfügt, die verkauften Wertpapiere zum vereinbarten Termin zu beschaffen, falls der Kurs steigt. Er spekuliert quasi auf Kredit - ein Hochrisikogeschäft. Nach Barniers Vorschlägen müsste daher künftig jeder Leerverkäufer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses die Verfügbarkeit der Papiere zum Lieferzeitpunkt garantieren.