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Euro-Sachbezüge für Dienstwohnungen

Von Alfred Abel

Wirtschaft

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Die kostenlose oder verbilligte Beistellung von Firmenwohnungen (Dienst- oder Werkswohnungen) wird von der Finanzverwaltung als lohnsteuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis angesehen. Um unterschiedliche Rechts-meinungen über den steuerlichen Nutzwert solcher Wohnungen zu vermeiden, wurden bundeseinheitliche Sachbezugswerte festgelegt, die sich an der Quadratmeterfläche der jeweiligen Wohnung orientieren. Dazu wurden die in Frage kommenden Wohnungen in drei Kategorien geteilt: 1. Dienstwohnungen für Hausbesorger; 2. sonstige Dienstwohnungen, 3. Wohnungen in Eigenheimen (Einfamilienhäusern). Eigentumswohnungen gehören in Kategorie 2, außer es ist damit ein eigener Gartenanteil verbunden, dann gehören sie in Kategorie 3.

Vor kurzem hat die Finanzverwaltung die ab 2002 geltenden Euro-Werte der amtlichen Quadratmeterpreise veröffentlicht. Sie stellen sich als groschengenaue Umrechnungen der bis Ende dieses Jahres gültigen Schillingwerte dar.