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"Eurofinanz"-Krimi: Anlageberater zu Schadenersatz verdonnert

Von Kid Möchel

Wirtschaft

OLG Linz sieht in fehlender Bonitätsprüfung einen Kardinalfehler.


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Linz/Wiener Neustadt. Der Anlegerkrimi um das insolvente niederösterreichische Beteiligungskonglomerat "Eurofinanz"  (Eurofinanzierungs- und Unternehmensberatungs GmbH) zieht weite Kreise. Zwar wird der Strafprozess gegen 15 Angeklagte erst beginnen, doch auf der zivilgerichtlichen Nebenfront wird schon gekämpft.

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz gab einem Investor, vertreten von der Kanzlei Lansky & Ganzger, Recht, dem seine Anlageberaterin im Mai 2009 zu einer atypisch stillen Beteiligung (10.000 Euro) an der Rembrandt Restaurantbetrieb GmbH geraten hatte. Rembrandt gehört zum "Eurofinanz"-Geflecht. Bereits im Juli 2009 fiel der Anleger aus allen Wolken, als ihm mitgeteilt wurde, dass die Anklagebehörde Hausdurchsuchungen durchgeführt habe und der Verkauf der Beteiligungen eingestellt wurde. Der Anleger forschte nach und entdeckte, dass Rembrandt 2007 und 2008 keine Jahresabschlüsse eingereicht und seit Oktober 2009 keinen Geschäftsführer hatte. Der Rembrandt-Chef war Ende Juli verhaftet worden, der Haftbefehl datierte laut OLG Linz vom 23. März 2009. Auch soll die Gesellschaft keine Gewerbeberechtigung haben. Das OLG kommt zum Schluss, dass sich die Beraterin, für die Beurteilung der Bonität der emittierenden Gesellschaft, die erforderlichen Unterlagen vorlegen lassen hätte müssen. Die fehlende Bonitätsprüfung hätte die Beratungsfirma dem Kunden mitteilen müssen. Aufgrund dieses Kardinalfehlers sei sie gegenüber dem Kunden haftpflichtig. Die ordentliche Revision wurde vom OLG nicht zugelassen.