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Europa einigt sich auf gemeinsame Verfassung

Von Martyna Czarnowska, Brüssel

Europaarchiv

Zum ersten Mal in ihrer Geschichte erhält die Europäische Union eine gemeinsame Verfassung. Stundenlange Verhandlungen waren dem Kompromiss zuvor gegangen, der erst am Freitagabend in Europas Hauptstadt Brüssel gefunden wurde. Der mehrmals modifizierte Text berücksichtigt die Wünsche von Staaten wie Deutschland und Polen.


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n In den sensibelsten Bereichen wie Sicherheit und Außenpolitk wird es eine "superqualifizierte Mehrheit" geben. n

n Ab dem Jahr 2014 werden nur noch zwei Drittel der EU-Staaten einen eigenen EU-Kommissar stellen n

Mit einem Erfolg geht die irische Ratspräsidentschaft zu Ende. Nach stundenlangen Verhandlungen einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel auf eine europäische Verfassung, die 2007 in Kraft treten könnte. Zu den umstrittensten Punkten gehörten dabei bis zuletzt die Stimmgewichtung der Mitgliedstaaten sowie die Kompetenz der EU-Kommission bei Defizitverfahren.

Zuvor hatte die irische Ratspräsidentschaft einen Vorschlag präsentiert, der die Forderungen einiger Länder berücksichtigte. So sollen im EU-Rat zwar weiterhin grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden, wenn 55 Prozent der Staaten zustimmen, die 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Die Mehrheit muss allerdings gleichzeitig mindestens 15 Staaten umfassen. Vor allem kleinere und mittlere Länder hatten zum Schluss darum gerungen, diese Schwelle anzuheben, um ihr Gewicht zu erhöhen.

In den Bereichen Justiz und Inneres, Außen- und Sicherheitspolitik sowie Wirtschaftspolitik soll es aber eine "superqualifizierte Mehrheit" geben. Hier müssen 72 Prozent der Staaten zustimmen, die 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren.

Wie geplant, wird das Instrument der Sperrminorität eingebaut: Nicht weniger als vier Mitglieder können einen Beschluss blockieren. Doch zusätzlich wird ein "Sicherheitsmechanismus" - wie von Polen gefordert - geschaffen. Selbst wenn ein Beschluss mit "qualifizierter Mehrheit" zustande kommt, können ihn 40 Prozent der Mitgliedstaaten oder repräsentierte 30 Prozent der Bevölkerung anfechten. Der EU-Rat muss sich dann neuerlich mit der Frage befassen. Polens Forderung, die Bevölkerungsschwelle auf 25 Prozent abzusenken, stieß dabei auf wenig Gegenliebe.

Der Plan, die Zahl der Kommissionsmitglieder zu reduzieren, bleibt zwar aufrecht. Doch statt einer Festlegung auf 18 Kommissare - wie ursprünglich vorgesehen - ist nun eine Verkleinerung auf zwei Drittel der Mitgliedstaaten vorgesehen. Dabei soll ein "strikt egalitäres Rotationsprinzip" gelten. Bis zum Jahr 2014 soll jedes Land einen Kommissar ernennen.

Erhöht wird wiederum die Zahl der Abgeordneten im EU-Parlament, allerdings soll sie 750 nicht übersteigen. Derzeit liegt sie bei 732. Jedes Land soll künftig mindestens sechs, aber nicht mehr als 96 Abgeordnete nach Straßburg entsenden. So muss Deutschland auf drei Abgeordnete verzichten, während Malta und Zypern jeweils einen Parlamentarier mehr erhalten.

Die Rolle der EU-Kommission bei der Kontrolle über die Einhaltung des Stabilitätspakts bleibt ungestärkt. Anders als im Verfassungsentwurf vorgesehen, soll der Ministerrat von der EU-Kommission vorgeschlagene Maßnahmen in einem Defizitverfahren gegen einen Mitgliedstaat abändern können. Ein Verweis auf christliche Traditionen in der Präambel fehlt. Erwähnt wird aber das kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas.