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Am 9. Juni 2009 wurde die neue Europäische Charta für Pressefreiheit vorgestellt, die in zehn Artikeln festhält, wie Regierungen mit Journalisten umzugehen haben.
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Die Idee der Abfassung einer Charta für die Pressefreiheit entstand 2007 während eines Treffens von Viviane Reding, zuständiges Kommissionsmitglied für Informationsgesellschaft und Medien in der EU, mit dem Chefredakteur des Magazins "Stern", Hans-Ulrich Jörges, und anderen Chefredakteuren europäischer Zeitungen.
Solche Kontaktgespräche auf hohem Niveau zwischen Mitgliedern der Europäischen Kommission und Vertretern von Printmedien finden seit 2005 einmal jährlich zu unterschiedlichen Themen statt.
Organisiert werden sie von der Media Task Force der Kommission, deren Aufgabe es ist, alle einschlägigen Kommissions-Initiativen auf eventuelle unbeabsichtigte Beeinträchtigungen der redaktionellen und kommerziellen Freiheit der Printpresse zu überprüfen. Die Charta für Pressefreiheit ist ein konkretes Ergebnis dieser gegenseitigen Kontaktnahme.
Unabhängiger Journalismus
Die Initiative für die Abfassung der Charta für Pressefreiheit ging von Hans-Ulrich Jörges aus, der sie nach zweijährigen Beratungen mit seinen Berufskollegen am 25. Mai 2009 zur Unterzeichnung auflegen konnte. Bei dieser Gelegenheit wurde die Charta zunächst von 48 europäischen Journalisten aus 19 Ländern unterzeichnet, steht aber für weitere Unterzeichnungen offen (für den Text der Charta und das Verzeichnis ihrer bisherigen Unterzeichner siehe http://www.pressfreedom.eu).
Bislang liegt die Charta lediglich in acht Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Dänisch, Kroatisch, Russisch, Polnisch und Rumänisch) vor, an weitere Übersetzungen ist aber gedacht.
Am 9. Juni wurde die Charta von Herrn Jörges an Kommissarin Reding mit der Bitte übergeben, dass die Kommission selbst diese Charta respektieren und aktiv dazu beitragen solle, dass ihr in ganz Europa Geltung verschafft werde.
Zugleich äußerte er aber auch die Erwartung, dass die Anerkennung der Charta bei künftigen Erweiterungsverhandlungen den Beitrittskandidaten zur Bedingung gemacht wird.
Reding wiederum bezeichnete die Charta als einen wichtigen Schritt bei der Stärkung demokratischer Basiswerte - wie Medienpluralismus, freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit -, die es Journalisten vor allem gestatten soll, sich jedes Mal, wenn sich diese von Regierungen oder Behörden in ihrer journalistischen Freiheit beeinträchtigt fühlen, auf sie zu berufen.
Die Charta legt in zehn Artikeln die Grundsätze fest, die Regierungen beim Umgang mit Journalisten einhalten müssen, um die Presse vor staatlichen Interventionen zu schützen und zugleich sicherzustellen, dass die Journalisten freien Zugang zu allen Informationsquellen haben. In der Charta wird mit Nachdruck sowohl der Schutz von Journalisten vor Bespitzelungen als auch die Einrichtung einer unabhängigen Justiz gefordert, um die Freiheit der Presse gewährleisten zu können.
Konkret verbietet die Charta jedwede Form von Zensur und untersagt auch, dass Presse und Online-Medien staatlicher Lizenzierung unterworfen werden.
Des weiteren geht sie von der strikten Wahrung des Schutzes journalistischer Quellen aus und verbietet dementsprechend die Durchsuchung von Redaktionen sowie die Anordnung von Überwachungen und Lauschaktionen mit dem Zweck, Informationsquellen ausfindig zu machen oder das Redaktionsgeheimnis zu brechen.