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Europäische Integration auf Wienerisch

Von Eva Stanzl

Politik
Auch EU-Studien können hierzulande verkannt werden.
© corbis

Die Anerkennung ausländischer Studien kann immer noch voller Hürden sein.


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Wien. An sich hat der Bologna-Prozess die Anerkennung ausländischer Studien hierzulande durchaus vereinfacht. Doch noch nicht alle Irrwege der Bürokratie sind verlassen. Was davon übrig geblieben ist, erinnert an Kabarett.

Eine Kollegin in dieser Zeitung hat das Ansinnen, neben dem Job Italienisch zu lernen und ihr Französisch aufzufrischen. Da sie zu wenig Erspartes angesammelt hat für zwei Sprachkurse, entschließt sie sich für ein Bachelorstudium im Fach Transkulturelle Kommunikation Italienisch und Französisch an der Universität Wien.

Da sie zuvor im Ausland studiert hat, beginnt die österreichische Staatsbürgerin nun mit der Erstanmeldung auf der Uni-Homepage. Die Zulassungsstelle antwortet mit einem höflich vorformulierten Brief, der die Liste der für die Inskription erforderlichen Unterlagen beinhaltet: Reifeprüfung/Abschluss eines Studiums einer ausländischen Universität mit beglaubigter Übersetzung, Zertifikate in Englisch werden in Originalsprache angenommen. Weiters Reisepass, Passfoto und E-Card. Erfreut, dass ihr die Übersetzung erspart bleibt, macht sich die Kollegin auf zur Studienbehörde, ihren Master of Letters von der britischen Universität Bristol unter dem Arm.

"Das kann ich leider nicht akzeptieren", erklärt die Dame von der Studienbehörde: "Bei diesem Zertifikat sind weder ein Curriculumsnachweis noch eine Benotung dabei, und auch kein Nachweis, dass das Studium fünf Jahre gedauert hat." "So etwas habe ich nicht bekommen", wendet die Kollegin ein, "aber um einen Master of Letters machen zu können muss man vorher einen Bachelor abgeschlossen haben, und dass sie eine Inhaltsangabe brauchen stand nicht in der Liste." "Das mag sein, aber die meisten ausländischen Abschlüsse haben einen solchen Anhang, und die Information, die ich brauche, steht nicht auf dem Zertifikat. Außerdem ist der Abschluss von 1994, das kann ich nicht mehr nachprüfen."

Der Master of Letters (MLitt) ist ein akademischer postgradualer Studienabschluss. Zu finden ist er in Großbritannien, Irland, Australien und in den USA. In Großbritannien wird der Titel nur an einigen Hochschulen vergeben, wie St. Andrews, Bristol, Oxford und Cambridge. Oftmals dient er als Unterscheidungskriterium im Markt der "Master of Science"- oder "Master of Arts"-Abschlüsse, indem hauptsächlich Universitäten, die sich zu den prestigeträchtigsten Europas zählen, ihn verleihen. Die meisten machen zur Zugangsvoraussetzung, dass der Hochschulsenat den graduierten Bewerber handverlesen prüft und akzeptiert. Der MLitt ist nicht selten höher bewertet als der Master of Philosophy. Nur in Österreich ist das anders. Die Kollegin schlich unverrichteter Dinge wieder nach Hause.

Cornelia Blum, Sprecherin der Uni Wien, erklärt, dass für die Inskription eines Bachelor-Studiums das Reifezeugnis gereicht und dass es am gestrigen letzten Inskriptionstag vermutlich die Kapazitäten gesprengt hätte, Zeugnisse außerhalb der Norm gesondert unter die Lupe zu nehmen. "Es gibt sehr viele Arten von Abschlüssen, die wir kennen müssen, allein in Europa haben wir 4000 tertiäre Bildungseinrichtungen", so Blum. Sie räumt allerdings ein, dass die Liste der Unterlagen künftig präziser formuliert werden müsse.

Lost in Translation

Laut Uni-Gesetz ist die Universitätsreife durch eines von mehreren Dokumenten nachzuweisen, darunter eine "Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung". Elisabeth Grabenweger, Sprecherin des Wissenschaftsministeriums, fügt hinzu: "Um die Anerkennung zu erleichtern, wurde das Diploma Supplement aus der Taufe gehoben." Dieser Anhang, der Abschlüsse nach einheitlichen Kriterien bewertet, wurde 1996 bis 1998 von Unesco und EU-Kommission entwickelt. Sein Fehlen war der Kollegin nun eine Hürde. Dafür hatte sie seinerzeit für ihr Auslandsstudium jede Menge Studiengebühren entrichtet.