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Nachdem sich die EU jahrelang der Expertise der europäischen Normungsinstitutionen bedient hat, denkt sie nunmehr dran, diese Einrichtungen finanziell zu unterstützen. | Bei der europäischen Normung handelt es sich um eine freiwillige Tätigkeit, die durch und für die Betroffenen erfolgt, die ihrem Bedarf entsprechend Normen und sonstige Normungsprodukte erstellen möchten. Diese Produkte werden von dem Europäischen Komitee für Normung (CEN), dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) erstellt. Die Normungsgremien sind in Anhang I der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften sowie der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft aufgelistet.
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In dieser Richtlinie ist vorgesehen, dass die EU-Kommission nach Anhörung des durch die Richtlinie eingesetzten Ausschusses diesen europäischen Normungsgremien Normungsaufträge erteilen kann. In den Allgemeinen Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen CEN, CENELEC und ETSI sowie der Europäischen Kommission und der Efta vom 28. März 2003 werden die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen diesen Normungsgremien und der Gemeinschaft sowie der Efta festgelegt, die ebenfalls aktiv für die europäische Normung eintritt.
Markt braucht Normung
Die geradezu symbiotische Beziehung zwischen regionalen Integrationszonen - vor allem aber einem Binnenmarkt - und Normungsinstitutionen resultiert daraus, dass die freie Verkehrsfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen in solchen Präferenzzonen technisch normierte und standardisierte Produkte voraussetzt. Daneben vereinfacht die Normung aber auch die Interoperabilität der Netze und Kommunikationsmittel sowie die technologische Entwicklung und die Innovation in einer Reihe von Wirtschaftssektoren, wie etwa der Informationstechnologie. Dementsprechend reglementiert die EG seit den 1990er Jahren Fragen der Normung und Standardisierung nicht mehr selbst, sondern verweist in ihren Sekundärrechtsakten (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) auf bestehende Normungen der europäischen Normungsinstitute.
Ebenso wie im Inneren einer solchen Präferenzzone dient die Normierung aber auch im Außenverhältnis dazu, die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen von Drittlandsprodukten zu ermöglichen. Bereits 1985 entwickelte der Rat eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung und etablierte damit den Grundsatz der "gegenseitigen Anerkennung" auf den Waren- und Dienstleistungsmärkten. Durch eigene Gegenseitigkeitsabkommen zwischen der EG und Drittstaaten wurde in der Folge der reziproke Marktzutritt für technisch harmonisierte und standardisierte Produkte und Dienstleistungen vereinbart.
Finanzieller Beitrag
Mit ihrem auf Art 95 und 157 Abs 3 EGV gestützten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. August 2006 trägt der Gemeinschaftsgesetzgeber nunmehr dem Umstand Rechnung, dass die Inanspruchnahme der Dienste der Normungsinstitutionen finanziell entsprechend abgegolten wird - und zwar je nach Art der Normungstätigkeit. Vor allem sollen die zentralen Sekretariate der europäischen Normungsgremien durch Finanzhilfen unterstützt werden, aber auch weitere Einrichtungen, die die Erstellung von Normen und sonstigen Normungsprodukten vorbereiten oder begleiten.
Spezielle Partnerschaftsvereinbarungen zwischen der Kommission und den Normungsinstituten sollen dazu die näheren Details festlegen.