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Europas Assistenten ohne Status

Von Waldemar Hummer

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Der Rechtsstatus der persönlichen Assistenten von Abgeordneten im Europäischen Parlament ist nach wie vor ungeklärt - sind sie Leibeigene oder überbezahlte Kofferträger? | Ein Großteil der 785 Abgeordneten zum Europäischen Parlament (EP) beschäftigt einen oder mehrere parlamentarische Assistenten, die die Parlamentarier in ihrer Tätigkeit persönlich unterstützen. Neben dem Titel Assistent führen die Mitarbeiter auch die Bezeichnung Büro-Leiter, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Sekretär oder persönlicher Referent.


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Insgesamt beschäftigen die Europa-Abgeordneten direkt oder indirekt rund 4000 Mitarbeiter, von denen gut 1400 als akkreditierte parlamentarische Assistenten hauptsächlich in Brüssel, zum Teil auch in Strassburg, Luxemburg sowie im nationalen Wahlkreis des Abgeordneten tätig sind. Die unterschiedlichen Arbeitsorte ergeben sich aus der aufgesplitterten Lokalisierung der einzelnen Dienststellen des EP: Das EP hält seine jährlichen zwölf Plenarsitzungen in Strassburg ab, in Brüssel finden Ausschuss- und Fraktionssitzungen sowie wenige "Mini"-Plenarsitzungen statt. Der Großteil des Generalsekretariats des EP ist in Luxemburg untergebracht.

Die Assistenten sind nicht vom EP selbst angestellt, sondern in der Regel von ihrem jeweiligen Abgeordneten, von dem sie auch ihr Gehalt beziehen. Darüber hinaus gibt es auch die Besoldungsform durch die nationale Abgeordneten-Gruppe, die einen Pool von Assistenten beschäftigt.

Gehälter variieren stark

Jeder Abgeordnete hat einen Anspruch auf eine Sekretariatszulage. Die Gehälter, die aus dieser monatlichen Sekretariatszulage bezahlt werden, variieren stark - je nach Alter, Herkunft und Berufserfahrung des Assistenten.

Manche Assistenten verdienen weniger als eine Sekretärin im Heimatland, andere beziehen Gehälter, die mit denen eines Juniorprofessors vergleichbar sind. Im Vergleich dazu erhält ein Abgeordneter eine Entschädigung in Höhe von 38,5 Prozent der Grundbezüge eines Richters am Gerichtshof der Gemeinschaften, das sind derzeit rund 7000 Euro.

Die Arbeits- oder Dienstleistungsverträge der Assistenten sind meistens nach dem Recht des Herkunftslandes des Abgeordneten geregelt, sodass es keinen einheitlichen rechtlichen Status der Assistenten gibt, der ihre Sozialversicherung, Krankenversicherung, Steuerpflicht und Rentenvorsorge regeln würde. Um den Assistenten mehr Rechtssicherheit zu geben, ist es daher unerlässlich, diesen ein eindeutig definiertes "Assistenten-Statut" zu geben.

Das Problem harrte seit langer Zeit einer Lösung, vor allem weil es für Abgeordneten zum EP selbst lange kein einheitliches Statut gab. Im September 2005 kam es dann zur Verabschiedung eines "Abgeordneten-Statuts". Dieses regelt die allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung eines Abgeordneten-Mandats, tritt allerdings erst mit der neuen Wahlperiode des EP 2009 in Kraft. Dann "ist das größte Hindernis für einen einheitlichen Assistenten-Status beseitigt", erklärt Joeri Hamvas, der Vorsitzende der überparteilichen Interessenvertretung der Assistenten.

Bereits seit 1999 arbeitet Gérard Onesta, einer der Vizepräsidenten des EP, an der Erstellung eines "Wohlverhaltenskodex", der den Abgeordneten als Leitfaden für die Behandlung ihrer Assistenten dienen soll. Im Juni 2001 legte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Wanderarbeitnehmer-Verordnung und ihrer Durchführungs-Verordnung vor, der im Rat bisher keine Zustimmung fand.

Das Problem ist, dass die Assistenten besondere Tätigkeiten im Gebiet mehrerer Mitgliedstaaten ausüben, die auch die Erbringung von Dienstleistungen umfassen. Sie können daher nicht als typische "Wanderarbeitnehmer" eingestuft werden, sondern benötigen tatsächlich ein eigenes Personalstatut.