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Evaluierung frühestens im Herbst abgeschlossen

Von Alexandra Grass

Politik

Das Sozialministerium rechnet damit, dass maximal ein Prozent der Kindergeld-BezieherInnen über der gesetzlich festgelegten Jahres-Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro brutto liegt. Genaue Zahlen gibt es allerdings nach wie vor keine, da die österreichweiten Evaluierungen voraussichtlich erst im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein werden. Ob es dann tatsächlich, wie es das Gesetz vorsieht, zu Rückforderungen kommen wird, ist noch offen und hängt von den Ergebnissen ab.


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Zunächst waren für 2002, das erste Jahr des Kinderbetreuungsgeldes, rund 11.000 Fälle genannt worden, die über einer Grenze liegen könnten. Für 2003 war die Arbeiterkammer von 25.000 BezieherInnen ausgegangen. Bei einem Teil der Fälle wird berechnet, ob die Freigrenze für den Zuschuss zum Kindergeld (3.997 Euro) überschritten wurde, die anderen werden auf die Einhaltung der Zuverdienstgrenze hin überprüft.

Doch nach wie vor gibt es keine fixen Zahlen, denn die Evaluierung durch die Gebietskrankenkassen soll erst frühestens im Herbst 2005 abgeschlossen sein, erklärte das Büro von Sozialministerin Ursula Haubner am Freitag gegenüber der "Wiener Zeitung". Dort geht man davon aus, dass die Zahl unter einem Prozent zu liegen kommen wird - das wären dann rund 500 Betroffene im Jahr 2002. Die AK geht von mindestens 2.000 Fällen aus.

Gesetzlich droht diesen bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze die Rückzahlung des gesamten Kindergeldes im Kalenderjahr in Höhe von 436 Euro monatlich. Doch solange die Auswertungen nicht vorliegen, wird es keine Bescheide geben. Im Jänner 2004 war noch dazu die Toleranzgrenze in Form einer Härteklausel rückwirkend bis 2002 von 10 auf 15 Prozent (2.190 Euro) erhöht worden.

Die AK ist unzufrieden mit der langen Dauer der Evaluierung, sieht die Betroffenen im Unklaren gelassen und gibt zu bedenken, dass es auch rechtsstaatliche Probleme bei der Kindergeldregelung geben könnte. Denn heftigster Kritikpunkt der AK ist die ihrer Ansicht nach bestehende Ungerechtigkeit bei der Inanspruchnahme des Kindergeldes durch Selbstständige - vorwiegend Väter. Diese könnten ihre Einkünfte im Gegensatz zu Angestellten besser steuern und damit das Einkommen regulieren.

Es gilt abzuwarten. Eine gesetzliche Änderung scheint aber nicht ausgeschlossen.