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Ewiger Streit um Anzahl der Saisonniers

Von Sissi Eigruber

Wirtschaft

"Dreimal Kasnocken und ein Skifahrerpfandl - aber dalli, die Hüttn is voll", wird es diesen Winter wieder durch die Küchen in den österreichischen Wintersportorten hallen. Jeder, der schon einmal im Gastgewerbe gearbeitet hat, weiß, dass diese Jobs kein Honiglecken sind. Vor allem die Hilfstätigkeiten werden häufig durch ausländische Arbeitskräfte abgedeckt.


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Für diese Wintersaison "wollen wir mindestens so viele Saisonniers wie letztes Jahr", meint Michael Rafflinger, Geschäftsführer der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Der Bedarf an ausländischen Saisonarbeitskräften wird von den Sozialpartnern und dem Arbeitsmarktservice ermittelt und beim Wirtschaftsministerium beantragt.

Während die Hoteliers beklagen, dass sie zu wenig Saisonniers zur Verfügung haben, argumentiert die Arbeiterkammer, dass diese die inländischen Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt verdrängen. Im Juli 2003 waren in Österreich 23.718 Arbeitslose im Fremdenverkehrsbereich beim AMS vorgemerkt, dem standen 3.497 offene Stellen gegenüber. Trotz Kollektivvertragsregelung (Mindestlohn 1.000 Euro brutto) erhalten die Hilfskräfte oft weniger bezahlt, beschreibt Tourismusgewerkschafter Rudolf Kaske die Situation. Anstatt noch mehr Saisonniers ins Land zu holen, sollten Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Österreich auch eine Arbeitsgenehmigung bekommen, fordert Kaske.

Die schwierige Vermittlung im Tourismus liege sicher nicht nur an den Arbeitnehmern, meint eine AMS-Expertin zur "Wiener Zeitung", und verweist auf die Arbeitsbedingungen im Tourismus. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) sieht das anders: "Tatsache ist nicht, dass wir keine Leute bekommen, weil wir nichts bezahlen. Trotz hoher Arbeitslosenzahlen wollen die Österreicher diese Arbeiten nicht machen", meint ÖHV-Generalsekretärin Elfriede Krempl, die unter Berücksichtigung der familiären Situation eine Lockerung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Vermittlung von Arbeitslosen fordert.