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Günter Striedinger fordert 140.000 Euro von Kärntner Bank. | Hypo muss Depot von Ex-Vorstand Kulterer freigeben.
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Wien. Die Kärntner Hypo und ihre Ex-Chefs haben sich gegenseitig nichts zu schenken - und treffen einander immer häufiger vor Gericht. Wie die „Wiener Zeitung” erfahren hat, hat Ex-Hypo-Vize Günter Striedinger in einem besonders pikanten Zusammenhang eine Klage gegen die Bank eingebracht: Er fordert von seinem ehemaligen Arbeitgeber 140.000 Euro in Zusammenhang mit einer Spitzelaffäre.
Striedinger bezieht sich in der Klage darauf, dass der damalige Hypo-Chef Wolfgang Kulterer Mitte 2006 den Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler damit beauftragt haben soll, ihn und seine Aktivitäten in Kroatien unter die Lupe zu nehmen.
Guggenbichlers Bericht sei Jahre später durch eine Indiskretion der Hypo an die Öffentlichkeit gelangt, so der Vorwurf. Dies verstoße gegen die Auflösungsvereinbarung, die Striedinger bei seinem Ausscheiden aus der Bank am 31. August 2006 geschlossen habe und die die gegenseitige Verpflichtung vorsehe, keinerlei Handlungen zu setzen, die wirtschaftlichen Schaden oder einen Imageschaden nach sich ziehen. In ihrer Klagebeantwortung bestreitet die Hypo die Vorwürfe, ein Verhandlungstermin ist für Anfang Oktober angesetzt.
Über eine zweite Klage Striedingers gegen die Hypo wurde bereits am Donnerstag erstmals verhandelt: Wie berichtet, fordert der frühere Hypo-Vorstand die Feststellung, dass - außer im Fall eines Schuldspruchs - seine Rechtskosten von der Bank getragen würden. Diese habe nämlich ungerechtfertigterweise seine Manager-Haftpflichtversicherung gekündigt, so der Vorwurf.
Haftungs-Fall „erledigt”
Streitwert sind 140.000 Euro, dies muss jedoch nicht mit dem endgültigen Betrag übereinstimmen. Bei der ersten Verhandlungsrunde hat die zuständige Richterin am Landesgericht Klagenfurt die Grundzüge des Prozessprogramms festgelegt: Voraussichtlich im Herbst sollen Striedinger und ein bis zwei Hypo-Mitarbeiter als Zeugen vom Gericht befragt werden.
Nie zu einer Verhandlung ist es hingegen bei einer Klage gekommen, die Ex-Hypo-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Kulterer gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingebracht hat und über die eigentlich am 16. Juni entschieden werden hätte sollen. Streitwert waren 35.000 Euro. Laut Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker wollte sein Mandant ein Wertpapierdepot von der Hypo auf eine andere Bank übertragen. Dies habe das Institut jedoch mit Verweis auf ein Rückbehaltungsrecht abgelehnt. Es gebe kein solches Recht, weshalb er die Herausgabe eingeklagt habe, so Lanker. Knapp vor der Verhandlung sei ihm dann mitgeteilt worden, dass nun doch alles übertragen sei. Das Verfahren ist ruhend gestellt.
Letzteres könnte auch bald für einen weiteren Versuch der Hypo gelten, vor Gericht an Geld von ihrem Ex-Chef heranzukommen: Wie berichtet, hat die Bank 400.000 Euro aus einer Kreditbürgschaft eingeklagt, die Kulterer - nach seinem Ausscheiden aus der Hypo - für eine kroatische Firma übernommen hatte. Die Angelegenheit sei mittlerweile erledigt, so Lanker zur „Wiener Zeitung”. Offenbar hat der Kreditkunde nun doch seine Schulden bei der Hypo beglichen. In der Klagsbeantwortung ist von einer „Regelung” zwischen den Kroaten und der Hypo die Rede, die Kulterer aus der Haftung befreie. Da sich Kulterer zuletzt als praktisch mittellos dargestellt hat, beobachtet die Hypo seine Vermögensentwicklung mit Argusaugen.