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Striedinger ortet bei Staatsanwaltschaft und Landesgericht Willkür.
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Wien/Klagenfurt. Die Causa Hypo Alpe Adria ist auf europäischer Ebene angekommen: Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger hat seine Ankündigung wahr gemacht und Anfang der Woche eine Beschwerde gegen die Republik Österreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht. Darin erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft und das Landesgericht Klagenfurt.
Anlassfall ist - wie berichtet - eine Anzeige Striedingers gegen CSI-Hypo-Anwalt Guido Held, weitere Mitglieder dieser bankeigenen Ermittlertruppe und Hypo-Verantwortliche. Striedinger wirft der CSI unter anderem vor, ungerechtfertigte Anschuldigungen in Zusammenhang mit zwei kroatischen Immobilienprojekten erhoben zu haben. Die CSI-Ermittler weisen - dem Vernehmen nach - jedes Fehlverhalten zurück. Feststeht, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Ermittlungen eingestellt hat. Ein Fortführungsantrag Striedingers wurde Anfang August 2011 vom Landesgericht Klagenfurt abgewiesen, zuletzt ist auch die Generalprokuratur dem Ansuchen, eine Nichtigkeitsbeschwerde zu erheben, nicht nachgekommen.
In seiner Beschwerde beim EGMR - die der "Wiener Zeitung" vorliegt - bezeichnet Striedinger die Entscheidungen von Staatsanwaltschaft und Landesgericht nun als "willkürlich und nicht nachvollziehbar". Es liege eine "erhebliche Verkennung der Rechtslage" vor, wobei die Vorgehensweise der innerstaatlichen Behörden Österreichs gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoße.
"Äußerst sorgsam geprüft"
Die Anwälte der CSI wären "gewissermaßen als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft zu betrachten", schreibt Striedinger. Die Staatsanwaltschaft habe sich wegen der engen Kooperation selbst als befangen erachtet, habe das Verfahren aber auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft selbst behandeln müssen. Die Angelegenheit sei dann ohne Ermittlungsschritte eingestellt worden. Dies widerspreche "dem Grundsatz der gebotenen Unvoreingenommenheit" auf "eklatante Art und Weise". Striedinger fordert nun, die Einstellung der Ermittlungen für "konventionswidrig" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention zu erklären, und eine "angemessene finanzielle Entschädigung" - wobei hier erfahrungsgemäß nur mit einem symbolischen Betrag zu rechnen ist. Mögliche spätere Schadenersatzklagen schloss Striedingers Anwalt Norbert Wess am Dienstag nicht aus.
Helmut Jamnig von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt weist die Vorwürfe zurück: Die Prüfung der Anzeige sei "äußerst sorgsam" vorgenommen, die Einstellung vom Gericht bestätigt worden. Landesgerichts-Sprecher Christian Liebhauser-Karl bezeichnet die Entscheidung als "umfassend". Auf alle Punkte des Fortführungsantrags sei eingegangen worden, diese hätten sich jedoch als "haltlos" herausgestellt. Unterdessen ist am Dienstag im Kärntner Landtag eine Einigung auf einen Abschlussbericht des Hypo-U-Ausschusses - zumindest vorerst - gescheitert.