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Ex-Leasing-Managerin schickt Kärntner Hypo den Exekutor

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Langjährige Hypo-Managerin Verena di Bernardo weist Vorwürfe der Bank zurück.


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Wien. Offenbar ist es selbst für eine Bank, die dem Staat gehört, nicht tabu, die heimische Gerichtsbarkeit zu ignorieren: Wie berichtet, hat das Oberlandesgericht Graz Ende August der ehemaligen Geschäftsführerin der Hypo Alpe-Adria-Leasing GmbH, Verena di Bernardo, in einem "Teilurteil" letztinstanzlich eine Abfertigung von rund 181.000 Euro brutto (plus 8,38 Prozent Zinsen seit Mitte April 2010) zugesprochen. Da sie bis heute vergebens auf das Geld wartet, hat sich Di Bernardo nun die Rechtskraft der Entscheidung vom Gericht bestätigen lassen und wird gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber wohl Exekution führen.

"Ich habe sehr viel auf diese Abfertigung aufgebaut und stehe vor einem Existenzproblem", erklärt Di Bernardo im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" die Lage. "Die Hypo hat meinem Anwalt bereits mitgeteilt, es auf eine Exekution ankommen zu lassen."

Tatsächlich ist - was als Streit um eine Abfertigung begonnen hat - längst zu einem heftigen Justiz-Match um Millionen-Abschreibungen auf Geschäfte der Hypo-Leasing geworden: Nachdem Di Bernardo nach ihrem Pensionsantritt im April 2010 die mit ihr vereinbarte Abfertigung nicht erhalten hatte, klagte sie diese ein. Die Hypo warf ihr im Gegenzug Pflichtverletzungen sowie "systematische Misswirtschaft" vor und gab ihr zumindest Mitschuld an massiven Abschreibungen bei acht Finanzierungsgeschäften im In- und Ausland.

Zunächst machte die Hypo einen angeblichen Schaden von drei Millionen Euro geltend, später sogar rund 18,8 Millionen Euro. Das Ansinnen war klar: Sollte die Abfertigung vor Gericht bestätigt werden, wollte die Bank allfällige Schadenssummen gegengerechnet wissen, damit am Ende des Tages nichts vom Abfertigungsanspruch übrig bleibt.

"Kein Zusammenhang"

Allerdings hat - nach dem Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz - auch das Oberlandesgericht (OLG) Graz der Hypo einen Strich durch die Rechnung gemacht: Die eingeklagte Abfertigung und die geltend gemachte Gegenforderung würden "nicht im rechtlichen Zusammenhang stehen", urteilt das OLG. Dass der Abfertigungsanspruch zu Recht besteht, wird damit begründet, dass der Hypo bereits am 24. Februar 2010 ein Endbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC zu den Leasinggeschäften vorgelegen sei. Dennoch habe die Bank keine Entlassung ausgesprochen, Di Bernardos Dienstverhältnis wurde - wie Monate zuvor vereinbart - per 31. März 2010 einvernehmlich aufgelöst.

Auf sie sei - etwa seitens der Konzernmutter - nie jemand zugegangen und habe derartige Kritik an ihrer Tätigkeit geübt, wie sie jetzt erhoben wird, sagt Di Bernardo. Unter anderem wird ihr vorgeworfen, dass angeblich teilweise das Mahnwesen gefehlt habe, dabei habe sie ein solches kurz nach ihrem Amtsantritt eingeführt. Bei Immobilienprojekten sei es aber grundsätzlich besser, im Problemfall Lösungen mit den Kunden zu erarbeiten als die Sicherheiten sofort einzuziehen. Im Unterschied zu anderen Leasinggütern ließen sich Immobilien nämlich viel schwieriger verwerten. Ihre Gesellschaft sei halbjährlich von Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen worden, betont Di Bernardo. Bis Ende 2009 sei jedoch von massiven Wertberichtigungen keine Rede gewesen.

Hypo will noch abwarten

Zwar muss die Abfertigung nun ausbezahlt werden, das Oberlandesgericht Graz hat dem Erstgericht in Klagenfurt dennoch aufgetragen, die Schadenersatzansprüche der Hypo separat zu prüfen. Hier bahnt sich ein langer Rechtsstreit an, der möglicherweise auch unterbrochen wird, bis allfällige strafrechtliche Vorwürfe gegen Di Bernardo geklärt sind.

Diese weist jedenfalls jedes Fehlverhalten entschieden zurück. "Ich habe für das Unternehmen Tag und Nacht gearbeitet, wurde dafür gelobt und war stolz darauf", sagt die Ex-Managerin. Sie habe in insgesamt 20 Jahren bei der Bank nicht einmal fünf Prozent jener Summe verdient, die nun von ihr verlangt werde.

Seitens der Hypo hieß es am Freitag zwar, man erkenne das Teilurteil an. Trotzdem wolle man mit der Auszahlung warten, bis ein "Endurteil" zu den Gegenforderungen vorliegt, weil man "mehrfache Hin- und Herüberweisungen" vermeiden wolle, so ein Sprecher. Falls es tatsächlich zu einer Exekution kommen sollte, werde man sehen, wie man damit umgehe.