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Mit der neuerlichen Ausschreibung für die Anschaffung von Polizeifahrzeugen geriet das Österreichische Vergaberecht ins mediale Blickfeld. Nicht nur Experten fordern seit längerem eine Nachjustierung der vergaberechtlichen Bestimmungen - bis Ende dieses Jahres muss die EU-Richtlinie 2004/18EG in österreichisches Recht umgesetzt werden.
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Geschätzte 13 Mrd. Euro gibt in Österreich die öffentliche Hand - also Bund, Länder, Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts sowie ausgegliederte Rechtsträger- jährlich aus.
Wer von diesem Kuchen naschen darf, das wird maßgeblich durch das Bundesvergabegesetz 2002 (BVergG) geregelt, das festlegt, wie öffentliche Aufträge ausgeschrieben bzw. vergeben werden müssen. Die Wiener Uni-Professoren Josef Aicher und Michael Holoubek haben einen Entwurf vorgelegt, der das Gesetz an die Anforderungen aus der Praxis und die EU-rechtlichen Vorgaben anpassen soll. Derzeit wird das Reformpapier vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes bearbeitetet. Was die Novelle jedenfalls bringen soll:
- Einfacheren Aufbau und bessere Lesbarkeit.
- Eine Vereinheitlichung der Verfahren im Unter- und Oberschwellenbereich und eine Angleichung der Rechtsschutzinstrumente.
- Zusätzliche Vergabeverfahren; verstärkten Einsatz von Rahmenvereinbarungen und "e-Procurement" (Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren, elektronische Auktionen)
- Die stärkere Förderung von österreichischen Klein- und Mittelbetrieben (KMU), (was erst am Donnerstag wieder von Infrastrukturminister Hubert Gorbach angekündigt wurde.)
Unproblematisch ist eine "patriotische" Vergabe öffentlicher Aufträge freilich nicht, erklärt Andreas Nemec von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), die den gesetzlichen Auftrag hat, den Bedarf ressortübergreifende zu bündeln und billig einzukaufen: "Das EU-Recht limitiert hier unsere Möglichkeiten. Ab 160.000 Euro muss EU-weit ausgeschrieben werden." Michael Sachs, Chef des Bundesvergabeamtes, der Kontrollinstanz in Vergabeangelegenheiten, plädiert im "Wiener Zeitung" -Gespräch für "Einfallsreichtum bei der Ausschreibung": "Etwa durch Herunterbrechen der Aufträge auf kleinere Bestellungen."
Einig sind sich Sachs und Nemec, dass die Novellierung hurtig angegangen werden sollte: "Wir brauchen einfachen Rechtsschutz und weniger Fristenwirrwarr."
Der Professorenentwurf zur Vergaberechts-Reform ist unter http://www.bva.gv.at/BVA/ abrufbar