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Lungenfacharzt Rainer vermutet hinter Nicht-Anstellung politisches Komplott. Zeugen bestreiten das.
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Wien. "Haben Sie irgendeine Weisung von Bürgermeister Häupl, Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely oder sonst jemand bekommen, alles dafür zu tun, dass Rainer nicht weiterbeschäftigt wird?", fragt Anwalt Helmut Engelbrecht, Rechtsvertreter der Stadt Wien, die Zeugin. "Nein", antwortet Barbara Hörnlein, die ärztliche Direktorin des Otto-Wagner-Spitals und Ehefrau von Michael Häupl. Sie würde sich nicht in die Personalpolitik der einzelnen Abteilungen hinsichtlich der Facharztstellen einmischen. Am Donnerstag wurde Hörnlein neben anderen Personen als Zeugin im Prozess des Lungenfacharztes Gernot Rainer gegen die Stadt Wien vernommen.
Steckt hinter Rainers Nichtübernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis ein politisches Komplott? Oder basiert die Ablehnung auf fachlichen Gründen? Es waren die Kernfragen, um die sich der Prozess am Arbeits- und Sozialgericht in Wien unter Richter Helge Eckert auch am dritten Verhandlungstag drehte.
Die Vorgeschichte: Rainer war bis Ende April 2016 befristet am Otto-Wagner Spital tätig gewesen. Sein Antrag auf die Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis wurde von der zum Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) gehörenden und dafür zuständigen Dauervertragskommission abgelehnt.
Von allen Seiten wird Rainer als exzellenter Mediziner beurteilt. Seine Nichtanstellung führt Rainer auch deshalb auf seine Tätigkeit in der von ihm gegründeten Ärztevertretung "Asklepios" und seiner kritischen Haltung gegenüber dem Spitalswesen zurück. Aufgrund dieser mutmaßlichen Diskriminierung klagte Rainer die Stadt Wien, deren Rechtsvertreter die Vorwürfe bestreitet.
Persönlich habe sie Rainer nicht beurteilen können, da sie nie mit ihm zusammengearbeitet habe, erklärte Hörnlein. Sie habe in dieser Sache Rainers Abteilungschef Otto Burghuber "absolut vertraut". Burghuber hatte Rainer in seiner Mitarbeiterbeurteilung in den Punkten "Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt und der Dienstelle" negativ beurteilt.
Rainers Leistungsbereitschaft für die Abteilung sei schlicht nicht ausreichend gewesen, begründete Burghuber seine Entscheidung bereits bei seiner gerichtlichen Zeugenbefragung Mitte Juli. So habe sich Rainer etwa zunehmend auf seine Privatordination konzentriert und sich geweigert, zusätzliche Nachtdienste zu übernehmen, sagte Burghuber.
Knackpunkt Gesamtinteresse
Was er denn unter den "Gesamtinteressen der Stadt Wien" verstehe, fragt Richter Eckert dann auch den zweiten Zeugen, Michael Binder. Der Dermatologe ist Leiter des "Health Care Management" im KAV und in der Dauervertragskommission tätig.
"Dieser Passus ist eine semantische Herausforderung", antwortet Binder und bringt damit Eckert zum Schmunzeln. Man müsse sich aber dem Spitalkonzept nicht unterwerfen - vielmehr könne Kritik sich positiv auswirken. Auch habe Rainers gewerkschaftliche Tätigkeit für ihn bei der Beurteilung keine Rolle gespielt. Es habe auch keine Weisungen von irgendwo gegeben: "Definitiv nein", hält Binder dazu fest. Auf Nachfrage des Klagevertreters Christoph Völk erklärt Binder, es sei eher die Ausnahme, dass der Punkt "Gesamtinteressen" negativ angekreuzt wird. Ein Urteil in der Sache fiel am Donnerstag nicht. Ein weiterer Verhandlungstag wird voraussichtlich für Oktober anberaumt.