Packt auch Meischberger-Anwalt Toifl aus, würden einige Dämme brechen.
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Wien. Straffreiheit, kein Berufsverbot und vielleicht ein kleiner medialer Heldenstatus: Spätestens seit dem Geständnis von Steuerberater Dietrich Birnbacher in Kärnten werden sich wohl auch die in möglichen anderen Kriminalfällen involvierten Akteure zu überlegen beginnen, ob sie nicht besser die Karten auf den Tisch legen. Denn packen sie rechtzeitig und umfassend aus, könnten sie in den Genuss der Kronzeugenregelung kommen, die sie vor weiterer Strafverfolgung schützt.
In der Causa Buwog etwa gilt der Ex-Rechtsanwalt und -Steuerberater von Walter Meischberger, Gerald Toifl, als Schlüsselfigur. Beobachter sind sich sicher, dass eine Kettenreaktion ausgelöst würde, wenn mit ihm der erste Dominostein in der politisch höchst brisanten Causa umfällt - Stichwort Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser; allein, bisher war der Salzburger Universitätsdozent äußerst schweigsam - im parlamentarischen Untersuchungsausschuss etwa dauerte seine Befragung ganze zehn Minuten: Da ihn sein Mandant Meischberger nicht von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden hatte, durfte Toifl dort nur Unwesentliches von sich geben.
Zuletzt hieß es im "Falter", dass Toifl, gegen den in der Buwog-Causa wegen des Verdachts auf Fälschung eines Beweismittels ermittelt wird, mit den Behörden kooperieren wolle - allerdings (vorerst) nur mit der Finanz. Denn er strebt einen außergerichtlichen Tatausgleich an.
Toifl war am Montag für keine Stellungnahme zu erreichen.
Als Kronzeuge keine Sperre für Steuerberater-Tätigkeit
Faktum ist jedoch, dass er im Falle eines gesetzlich verankerten Kronzeugen-Status seinen (derzeit ruhend gestellten) Beruf als Steuerberater weiterhin voll ausüben könnte. "Nur bei einer rechtskräftigen Verurteilung kommt es zu einem Entzug der Berufsberechtigung. Dafür gibt es dann aber keinen Spielraum", erklärt Gregor Benesch, Vizedirektor in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, gegenüber der "Wiener Zeitung". Ein solches Beispiel gab es bisher freilich noch nicht, daher hält Benesch eine derartige Konstellation für "interessant": Wenn ein Steuerberater Malversationen oder Mittäterschaft (als Kronzeuge) zugibt, könnte die Kammer höchstens über das Disziplinarrecht Sanktionen verhängen - allerdings geht es dort nicht um eine Berufssperre, sondern bestenfalls um Geldstrafen. "Dort gibt es allerdings auch kurze Verjährungsfristen", so Benesch, weshalb überhaupt zweifelhaft ist, ob es zu einer standesrechtlichen Bestrafung käme; immerhin unterstehen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der "besonderen Vertrauenswürdigkeit".
Laut Benesch sei etwa in der Causa Birnbacher, der zwar ausgepackt hat, aber kein Kronzeuge ist, ein Berufsverbot möglich: "Dafür müssen wir das Verfahren aber abwarten."
Seit der Einführung der Kronzeugenregelung im Jahr 2011 gibt es überhaupt erst einen solchen Fall, wo sich jemand der Justiz als großer Aufdecker angedient hat - Ex-Telekom-Austria-Vizefinanzvorstand Gernot Schieszler. Er hat mit seinen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft dazu beigetragen, dass die Ermittlungen zum Telekom-Komplex vorangetrieben werden. Allerdings ist völlig offen, ob damit die Verfehlungen von Schieszler tatsächlich obsolet werden, er am Ende auch wirklich anerkannter Kronzeuge ist.
Telekom-Manager Schieszler muss noch bangen
"Schieszler ist im Kronzeugenprogramm drin, aber eine endgültige Entscheidung gibt es erst mit Ende des Ermittlungsverfahrens", erklärt Thomas Vecsey, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien. Das Gesetz sei diesbezüglich ein "total bewegliches System": "Und Schieszler ist auch der erste Fall. Wir werden sehen, was herauskommt." Es werde ganz generell schwer sein, dass sich mögliche Haupttäter in die Kronzeugen-Rolle flüchten, wo sie andere anpatzen, um von sich ablenken zu können. Auch Schieszler werde ja verdächtigt: "Wenn er uns alles aufklärt oder Dinge nennt, auf die wir nie gekommen wären, dann nimmt das Gewicht von dem, was ihm angelastet wird", erörtert der Staatsanwaltschafts-Sprecher.