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Fällt EU-Flüssigkeits-Verbot?

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Regelung für Flüge könnte fallen. | Brüssel. (wot) Der Flugreisende kennt die Mühen: Zahnpasten, Parfums, Kontaktlinsenlösung und andere Flüssigkeiten dürfen in maximal 100 Milliliter Packungsgröße in eine höchstens einen Liter fassenden verschließbaren Plastiksäckchen ins Handgepäck genommen werden.


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Diese Regelung wollen EU-Kommission, die Mehrheit der Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament bis spätestens April 2010 kippen. Doch die Voraussetzung dafür sei, dass es bis dahin auf allen EU-Flughäfen neue Durchleuchtungsgeräte für das Handgepäck zur Erkennung von Sprengstoffen in flüssiger und Gel-Form in Betrieb sind, hieß es in Kommissionskreisen. Nur wenn weiterhin ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet werden kann, könne es einen Abschied von der Flüssigkeiten-Verordnung geben. Es handle sich um einen sehr ehrgeizigen Zeitplan. Schließlich sollen die Kosten für die neuen Geräte derzeit um die 300.000 Euro liegen.

Deutschland habe sich im zuständigen Flugsicherheitsexpertenkomitee darüber hinaus bisher noch für die Beibehaltung der Flüssigkeitsbeschränkung ausgesprochen. Allerdings sei keine Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten nötig. Und das Parlament pocht schon seit längerem auf die Aufhebung der Regelung - von den meisten Flugpassagieren wurden nur die negativen Seiten wie längeres Anstellen beim Sicherheitscheck und die immer noch verbreitete Beschlagnahmung von nicht korrekt verpackten Flüssigkeiten wahrgenommen.

Eingeführt wurde das EU-Gesetz vor rund zwei Jahren, nachdem offenbar eine Anschlagsserie mit flüssigen Sprengstoffen auf Transatlantikflüge von London aus verhindert worden war.