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Beschwerde von USA, Kanada und Argentinien. | WTO-Zwischenbericht nächste Woche. | Wien/Genf. In den nächsten Tagen, voraussichtlich am 7. Februar, fällt eine Vorentscheidung darüber, ob Österreich und einige andere EU-Staaten ihre strengen Vorschriften für die Zulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel (GMOs) aufrecht erhalten dürfen. Hintergrund ist eine Beschwerde, die die USA, Argentinien und Kanada im Jahr 2003 bei der Welthandelsorganisation (WTO) eingebracht haben.
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Damals war in der EU ein Moratorium gegen den Import und die Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Saatgut aufrecht. Die Beschwerdeführer argumentierten, dieses Moratorium stelle eine illegale Handelsbeschränkung dar, weil es keinen wissenschaftlichen Beleg für eine Schädlichkeit von GMOs gibt. Im Jahr 2004 hob die EU-Kommission das Gentechnik-Moratorium auf, nachdem es unter den EU-Mitgliedsstaaten keine Mehrheit mehr für die Fortsetzung gab. Gentechnisch veränderte Lebensmittel können nun vorausgesetzt, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten spricht sich nicht dagegen aus in der EU zugelassen werden, es gibt aber strenge Kennzeichnungspflichten. Diese haben dazu geführt, dass sich Österreichs Handel entschlossen hat, solche Produkte erst gar nicht in die Regale zu stellen.
Nationale Verbote
Nach dem Ende des EU-Moratoriums haben einige Staaten darunter auch Österreich weiterhin nationale Verbote von GMOs aufrecht erhalten. In Österreich betrifft das insbesondere Saatgut. Die EU-Kommission hat den EU-Ministerrat im Juni 2005 aufgefordert, diese Verbote aufzuheben. Weil aber keine qualifizierte Mehrheit dafür zustande kam, sind sie nach wie vor in Kraft.
In der Zwischenzeit wurde, von der Öffentlichkeit fast vergessen, die alte Beschwerde von USA, Kanada und Argentinien weiter vor dem Streitschlichtungsausschuss der WTO verhandelt. Dieser Ausschuss ist ein reines Expertengremium. Die Beratungen sind nicht öffentlich. Außer den beteiligten Streitparteien wird niemand über den Fortgang informiert. Dennoch ist durchgesickert, dass der Streitschlichtungsausschuss demnächst, voraussichtlich am 7. Februar, seinen Zwischenbericht veröffentlichen wird.
Urteil nicht endgültig
Dieser Zwischenbericht ist noch kein endgültiges Urteil. Er nimmt aber die Entscheidungsfindung in vielen Fällen schon vorweg. Ob man am Dienstag schon genaueres über den Inhalt erfahren wird, ist unklar. Der Zwischenbericht wird nicht veröffentlicht; er geht lediglich an die beteiligten Parteien (im Fall Europas also an die Europäische Kommission) zur Stellungnahme. Aus Verhandlerkreisen heißt es, der Bericht werde rund 2000 Seiten umfassen und höchst komplizierte Zusammenhänge behandeln.
Erst der Endbericht, der voraussichtlich Ende März vorliegen wird, enthält das Urteil darüber, ob die Praxis der Gentechnik-Verbote in Europa WTO-Regeln widerspricht. Sollten die Verbote illegal sein, folgt als nächster Schritt die Aufforderung an die EU, WTO-konforme Regeln einzuführen. Kommt die EU dieser Aufforderung nicht innerhalb einer gewissen Frist (meist 15 Monate) nach, können Sanktionen wie zum Beispiel Strafzölle für europäische Güter verhängt werden. Zuletzt war das beim Streit um US-Hormonfleisch der Fall.