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Familien sind Leistungsträger

Von Alfred Trendl

Gastkommentare

In der abgelaufenen Legislaturperiode wurde einiges für Familien getan. Es hätte aber durchaus noch mehr sein können.


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In Österreich gibt es gute Rahmenbedingungen, Kinder zu bekommen, sie aufzuziehen und beim Erwachsenwerden zu begleiten. Dennoch gibt es auch Defizite, einige davon wurden in der ablaufenden Legislaturperiode teilweise beseitigt. Nicht weniger als 25 familienrelevante Gesetzesbeschlüsse waren es, die seit Jänner 2017 im Nationalrat beschlossen wurden. Acht davon einstimmig; sechs mit den Stimmen der vormaligen Regierungsparteien. Das waren dann jene Maßnahmen, die stark polarisierten. Zustimmung, aber auch ebenso viel Kritik gab es beispielsweise für die Einführung des "Familienbonus Plus", die Indexierung der Familienbeihilfe, die Einführung der Deutschförderklassen oder auch die neue Sozialhilfe.

Dass die steuerliche Entlastung des "Familienbonus Plus" zu einer der ersten Maßnahmen gehörte, die unter der ÖVP/FPÖ-Regierung beschlossen wurden, zeugt von großer Wertschätzung für Familien. Von Kritikern schnell als Klientelpolitik und Entlastung der Wohlhabenden verunglimpft, ist der "Familienbonus Plus" die zentrale Steuerentlastung auch für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Dies bestätigt das Wirtschaftsforschungsinstitut in seiner Bewertung dieses Gesetzes. Die Kritik - insbesondere der Oppositionsparteien -, diese Maßnahme begünstige in erster Linie wohlhabende Familien, hält einer sachlichen Analyse nicht stand. Erwerbstätige - auch Alleinerziehende -, die keine Ertragssteuern zahlen, erhalten pro Kind 250 Euro ("Kindermehrbetrag"), für steuerzahlende Familien fallen zwei bisherige Entlastungen weg, dafür wurde der meist günstigere Steuerbonus eingeführt. Es wurde damit auch eine langjährige Forderung des Katholischen Familienverbandes umgesetzt.

Begriffliche Schwierigkeiten mit dem "Familienbonus Plus"

Wermutstropfen dabei: die Begrifflichkeit. Mit dem Begriff "Familienbonus Plus" wird suggeriert, es sei eine Zusatzzahlung. Tatsächlich ist es ein Absetzbetrag, der die Steuerlast mindert. Direktzahlungen gut, Infrastruktur ausbaufähig, steuerliche Entlastung kaum existent - so lautete bisher der Befund über die österreichische Familienpolitik in der 2011 erschienenen OECD-Studie "Doing better for families". Mit
1. Jänner 2019, der Einführung des "Familienbonus Plus", stimmt dieser Befund so nicht mehr.

Die Wertschätzung der Betreuungs- und Familienarbeit spiegelt sich ein Stück weit beim Thema Mindestpension wider. Wer 40 Beitragsjahre hat, erhält eine Mindestpension von 1200 Euro pro Monat. Weil nahezu keine Frau, die Kinder hat, auf 40 Beitragsjahre kommt, werden nun einmalig fünf Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. Dass das eine Verbesserung ist, ist keine Frage. Trotzdem braucht es auch eine Lösung für Mütter, die zum Beispiel vier oder mehr Kinder aufgezogen haben und trotzdem auf keine 40 Beitragsjahre kommen. Und das, obwohl sie mit ihrer Betreuungsarbeit unser Pensionssystem erst ermöglichen.

Neue Sozialhilfe - kein Ausdruck von Wertschätzung

Familien sind Leistungsträger. Sie sichern durch die Kindererziehung unsere Zukunft. Das war eine zentrale Botschaft der ÖVP/FPÖ-Regierung. Stimmt. Familien sind Leistungsträger, unabhängig davon, ob sie Steuer zahlen oder nicht. So weit ging die bedingungslose Wertschätzung von Familien und ihrer Leistungen für die Gesellschaft bei der Regierung nicht. Kinderreiche Familien müssen Einbußen hinnehmen, wenn sie gänzlich auf das Sozialsystem angewiesen sind. Mit der neuen Sozialhilfe gibt es für die Länder Höchstgrenzen, die sie nicht überschreiten dürfen, und Einbußen für Mehrkindfamilien. Ob die vorgesehenen Zusatzzahlungen für Alleinerzieherinnen und Familien mit Kindern mit einer Behinderung von den dafür zuständigen Ländern umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Es darf nicht egal sein, wie viele Menschen von einem Einkommen leben müssen! Das sollte auch für die Sozialhilfe gelten. Wenn es hier nun eine degressive Kinderstaffel gibt und ab dem dritten Kind lediglich 43 Euro pro Monat Sozialhilfe gewährt werden, ist das kein Ausdruck von Wertschätzung; auch wenn die Gesamtleistungen - Geld- und Sachleistungen - gesehen werden müssen.

Wenig Solidarität mit Familien beim Arbeitszeitgesetz

Wenig Solidarität mit den Familien gab es bei der Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Indem die Möglichkeit geschaffen wurde, an vier Sonn- und Feiertagen pro Jahr zu arbeiten, wurde der gesellschaftliche Konsens, Sonn- und Feiertage möglichst arbeitsfrei zu halten, von der Regierung einseitig aufgekündigt. Müssen beide Elternteile an vier Sonn- oder Feiertagen arbeiten, sind es schon acht Sonntage im Jahr; ganz abgesehen davon, dass das Wochenende als Familienzeit für Familien - und hier wieder besonders von getrennt lebenden Paaren - einen ganz besonderen Stellenwert hat. Wenn wir Familienleben ermöglichen und aktive Väter und Väterbeteiligung stärken wollen, muss die Ausweitung der Sonntagsarbeit tabu sein.

Zu Ende der Legislaturperiode kam nochmals Bewegung in die Familienpolitik. Im "freien Spiel der Kräfte" wurde das Kinderbetreuungsgeld-Gesetz für Selbständige einstimmig "repariert", ebenso einstimmig beschlossen wurde die Erhöhung des Pflegegeldes, das ab 1. Jänner 2020 nun jährlich angepasst wird.

Eine Riesenneuerung ist die volle Anrechnung der Elternkarenz für Gehaltsansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten. Damit wurde eine mittelbare Frauendiskriminierung beseitigt. Eltern, die bisher Biennalsprünge im Kollektivvertrag verpassten, weil sie sich um ihre Kinder kümmerten, haben ein Leben lang weniger verdient. Diese Neuerung gilt für Geburten ab 1. August 2019, aber leider nicht im Falle eines Arbeitgeberwechsels.

Ebenso beschlossen wurde - wirksam mit 1. September - ein Rechtsanspruch auf einen Papamonat, also eine freiwillige, arbeitsfreie Zeit für den Vater. Er soll die Möglichkeit haben, die ersten Wochen nach der Geburt bei der Familie zu sein, das kann das Verhältnis zu den Kindern und zur Partnerin deutlich vertiefen.

Inflationsanpassung bei Familienbeihilfe wäre fair

Zentrale Punkte, die wir als Katholischer Familienverband seit vielen Jahren fordern, sind offen: die gesetzliche Wertanpassung von Familienleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Der Nationalrat hat dies nun für das Pflegegeld beschlossen. Es wäre fair, eine Inflationsanpassung auch bei der Familienbeihilfe einzuführen. Handlungsbedarf besteht auch bei der Erstellung einer umfassenden Kinderkostenstudie. Wir operieren etwa im Unterhaltsrecht mit Datensätzen aus den 1960er Jahren! Aktuelle Zahlen würden zu mehr evidenzbasiertem Handeln in der Familienpolitik führen. Ebenso wenig gelöst ist die Frage der Altersarmut, wenn aufgrund von Betreuungspflichten Teilzeit gearbeitet wurde. Während Altersteilzeit auf die Pensionshöhe keine negativen Auswirkungen hat, gilt das nicht, wenn Eltern "nur" Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihre Kinder zu haben.