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Karl plant Angleichung der Strafen für Vermögens- und Gewaltdelikte.
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"Wiener Zeitung": Sie haben viel Kritik für Ihren Entwurf zur Grundbuchsgebühr geerntet. Wie wollen Sie darauf reagieren?
Beatrix Karl: Wenn ich hier nichts ändere, dann rollt ab 1. Jänner 2013 aufgrund eines Verfassungsgerichtshofserkenntnisses eine Gebührenlawine auf die Bürger zu, das will ich verhindern. Die Stellungnahmen zum Entwurf werden ernst genommen und eingearbeitet. Um im Bereich der Familien keine Mehrkosten zu verursachen, werden wir hier so wie bisher auf den dreifachen Einheitswert abstellen. Bei Liegenschaftsübertragungen im familiären Bereich wird sich also nichts ändern, im Gegenteil: Es kommt zu einem positiven Effekt, weil bisher nur unentgeltliche Liegenschaftsübertragungen wie Erbschaften oder Schenkungen privilegiert waren, jetzt wird das auf entgeltliche ausgeweitet. Ich bin gerade in der Endabstimmung meines Entwurfes.
In der Begutachtung wurde kritisiert, dass es zu wenige Ausnahmen im Familienbereich gibt, etwa, dass es nur dann beim dreifachen Einheitswert bleibt, wenn ein dringendes Wohnbedürfnis besteht.
Diese Kritik werden wir entsprechend berücksichtigen.
Es kommt also keine Erbschaftssteuer durch die Hintertür?
Mit Sicherheit nicht, dafür bin ich nicht zu haben. Bei allen Übertragungen innerhalb der Familie wird es künftig als Bemessungsgrundlage den dreifachen Einheitswert geben.
Ein anderes großes Thema ist der Untersuchungsausschuss. Die Staatsanwaltschaft hat zu Monatsbeginn Anklage gegen die Ex-Telekom-Vorstände erhoben, wird es weitere Anklagen geben?
Es laufen eine Reihe von Ermittlungen sowohl aus dem U-Ausschuss-Komplex als auch darüber hinaus. Ich bin sehr froh, dass die Staatsanwaltschaft ohne Ansehen der Person ermittelt. Der U-Ausschuss hat auch gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft sehr gute Ermittlungsarbeit geleistet hat, denn die Arbeit des Ausschusses hat auf den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft basiert.
Die SPÖ hat Sie zuletzt wegen Ihrer Weisung zu den Ermittlungen gegen Kanzler Werner Faymann kritisiert. Wird es im Zusammenhang mit den U-Ausschuss-Themen weitere Weisungen geben?
Das kann ich nicht ausschließen, ich erteile Weisungen immer dann, wenn es in einem konkreten Fall rechtlich geboten ist.
Soll die Einsetzung eines U-Ausschusses ein Minderheitsrecht sein?
Da gibt es auf parlamentarischer Ebene ohnehin eine Übereinkunft. Es geht aber auch um die Frage, was darüber hinaus noch novelliert werden soll - etwa die Verfahrensordnung. Das muss auf parlamentarischer Ebene diskutiert werden.
Der Knackpunkt beim Minderheitenrecht ist die Schiedsstelle -soll diese im Parlament oder außerhalb angesiedelt sein?
Ich bevorzuge eine externe Schiedsstelle.
Sie haben vor dem Sommer eine Reform des Mafiaparagrafen angekündigt. Wie weit sind sie da?
Ich habe dem Parlament einen Evaluierungsbericht übermittelt, der verschiedene Möglichkeiten vorsieht, und es wird in einem der nächsten Justizausschüsse eine Diskussion darüber geben.
Wird es Änderungen beim Ersatz der Anwaltskosten geben? Der Tierschützerprozess, der Anlass für die Kritik am Mafiaparagrafen gegeben hat, hat die später freigesprochenen Angeklagten teils in den finanziellen Ruin getrieben.
Im Zivilverfahren sind die Anwaltstarife gesetzlich fixiert, im Strafverfahren nicht. Das heißt, der Anwalt kann hier nach oben offene Forderungen stellen, die kann ich aber nicht auf Kosten des Steuerzahlers begleichen. Wenn man so ein System haben will wie bei den Zivilverfahren, dann müsste man sich auf gesetzlich festgelegte Tarife einigen. Oder man erhöht den Satz, aber das ist eine Budgetfrage. Konkret ist hier aber derzeit nichts geplant.
Sie planen bis 2015 eine große Reform des Strafgesetzbuches. Wo sehen Sie hier Bedarf?
Sowohl die Strafprozessordnung als auch das Strafgesetzbuch stammen aus dem Jahr 1975. Bei der Strafprozessordnung gab es eine große Reform, das Strafgesetzbuch wurde immer nur im Kleinen geändert. Ich will ab Jänner kommenden Jahres ein Jahr lang durch Experten prüfen lassen, wo Änderungsbedarf besteht. Ein konkreter Punkt betrifft etwa die Strafenrelationen - es wird immer wieder bekrittelt, dass bei Vermögensdelikten viel strenger bestraft wird als bei Delikten gegen Leib und Leben. Dieser Eindruck erzeugt Unmut innerhalb der Bevölkerung.
Helmut Fuchs, Vorstand des Strafrechtsinstituts am Wiener Juridicum, hat sich vergangene Woche gegenüber der "Wiener Zeitung" gegen eine Anpassung der Strafen ausgesprochen. Er sagt, die Unterschiede im Gesetz werden ohnehin durch die praktische Arbeit der Gerichte ausgeglichen.
Gerade das wird aber immer wieder kritisiert. Natürlich haben die Richter einen gewissen Strafrahmen zur Verfügung. Es entsteht aber der Eindruck nach außen, dass hier unterschiedlich agiert wird, je nachdem, ob es sich um ein Delikt gegen Leib und Leben handelt oder ein Vermögensdelikt. Man sollte darauf reagieren.
Heißt das aber, dass die Strafen für Delikte gegen Leib und Leben angehoben oder die für Vermögensdelikte gesenkt werden sollen?
Das ist eine Frage, die das Expertenteam zu beantworten haben wird, dem möchte ich nicht vorgreifen.
Heuer gab es aus Ihrem Haus einige Entwürfe, die nach Kritik entschärft werden mussten, etwa beim Berufsgeheimnis und jetzt bei der Grundbuchsgebühr. Sind Sie schlecht beraten?
Es geht um Begutachtungsentwürfe, die den Sinn haben, Stellungnahme dazu abzugeben. Das wird bei uns sehr ernst genommen, wir arbeiten viele Stellungnahmen ein. Auch im Justizausschuss gibt es viele Diskussionen und immer wieder Abänderungen der Regierungsvorlagen.
Bei den großen Prozessen entsteht immer wieder der Eindruck einer Überforderung der Gerichte - siehe die Pannen beim Küssel-Prozess. Ist die Justiz überfordert?
Wir haben an den österreichischen Gerichten pro Jahr mehr als drei Millionen Geschäftsfälle und nur wenige stehen im Fokus der Medien. Bei den meisten Fällen funktioniert es großartig. Erst vor kurzem hat der Europarat in einem Bericht die Effizienz der Justizsysteme verglichen, da hat Österreich sehr gut abgeschnitten. Wir können zufrieden sein.
Sie sehen kein Systemproblem?
Nein. Wenn es in einzelnen Fällen Probleme gibt, dann muss man dem auch nachgehen und daraus lernen. Aber ich weiß, dass bei uns in Österreich die Justiz sehr gut funktioniert.
Das Justizressort ist von den Budgetkürzungen ausgenommen, Sie bekommen 93 Planstellen mehr. Wo wollen Sie diese einsetzen?
Das Mehr an Personal wird dort verwendet, wo die Justiz zusätzliche Aufgaben zu bewältigen hat. Mit dem neuen Familienrecht kommen ab 1. Februar neue Aufgaben auf die Familienrichter zu - in diesem Bereich wird es 20 Richter mehr geben. Eine weitere zusätzliche Aufgabe ist ab Jänner die Umsetzung des verschärften Korruptionsstrafrechts. Es wird auch für die Korruptionsbekämpfung mehr Personal geben, hier vor allem im staatsanwaltschaftlichen Bereich. Und es gibt mehr Personal im Kanzleibereich und bei den Rechtspflegern.
In der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist es schwer, die vorhandenen Stellen zu besetzen.
Die WKSta ist eine Speerspitze im Kampf gegen Korruption. Als ich vor eineinhalb Jahren mein Amt angetreten habe, waren dort acht Staatsanwälte tätig, jetzt sind es achtzehn, und ich bleibe bei dem Ziel, dort bis zu 40 Staatsanwälte und zusätzliche Wirtschaftsexperten zu beschäftigen. Wir arbeiten daran, dass wir die dafür qualifizierten Persönlichkeiten auch gewinnen können.
Zur Person: Beatrix Karl<br style="font-weight: bold;" /> Die 1967 geborene Steirerin studierte in Graz Jus, wo sie ab 2003 Professorin für Arbeits- und Sozialrecht war. 2005 kandidierte sie als Quereinsteigerin für die ÖVP im Landtagswahlkampf, Josef Pröll holte sie 2007 in den Perspektivenprozess. 2008 bis 2010 war Karl ÖAAB-Generalsekretärin, danach Wissenschaftsministerin. Bei der Regierungsumbildung 2011 übernahm sie das krisengebeutelte Justizressort.