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Farnleitner kürzt Anlagenverfahren

Von Erika Bettstein

Wirtschaft

Vergangenen Freitag ist die Begutachtungsfrist für ein neues Betriebsanlagengesetz abgelaufen. Wirtschaftsminister Hannes Farnleitner steckt im Exklusivgespräch mit der "Wiener Zeitung" | die Eckpunkte der angestrebten Reform ab.


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Drei Ziele will Farnleitner erreichen: Zugunsten der Standortsicherung soll eine rasche und zeitlich kalkulierbare Abwicklung von Investitionsprojekten ermöglicht werden,

Verwaltungsabläufe sollen einfach und möglichst transparent gestaltet sein und der hohe Umweltschutzstandard von Österreichs Wirtschaft soll im Einklang mit EU-Richtlinien sinnvoll weiterentwickelt

werden. Gelten soll das neue Gesetz für alle Betriebsanlagen. "Damit heben wir die Umweltschutzstandards für alle Anlagenarten auf das Niveau der Gewerbeordnung", betont der Wirtschaftsminister. Im

Entwurf sind die besten verfügbaren Techniken im Sinne eines integrierten Ansatzes für einen gesamtheitlichen Umweltschutz definiert.

Eine Genehmigung genügt

Geht es nach Farnleitners Wünschen, wird künftig "eine Genehmigung einer Behörde je Betriebsanlage den bisherigen bürokratischen Hindernislauf ausschalten". Diese wird alle anderen erforderlichen

Genehmigungen wie auch die Schutzvorschriften (Arbeitnehmerschutz, Baurecht, Gewässerschutz, etc.) beinhalten. Für Klein- und Mittelbetriebe wird dafür die Bezirksverwaltungsbehörde als "one-stop-

shop" fungieren, für Großanlagen ist die Landesregierung Anlaufstelle. Die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen soll innerhalb von 4 Wochen durch die Behörde geprüft werden, die

Genehmigungsverfahren selbst werden auf 3 Formen gestrafft. Für kleinere Betriebe soll das "vereinfachte Verfahren" mit einer Höchstdauer von 3 Monaten zur Anwendung kommen, mittelgroße Betriebe

durchlaufen das "ordentliche Verfahren" in längstens 6 Monaten. Dem "qualifizierten Verfahren" mit 9-Monatsfrist inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung sollen besonders umweltrelevante Projekte

unterliegen.

"Zwei Drittel der Genehmigungsfälle betreffen Anlagenänderungen", erklärt Farnleitner, "wenn dabei keine negativen Veränderungen der Emissionen vorliegen, dann soll künftig ein Anzeigeverfahren in 2

Monaten erledigt sein". Zur Überwachung der Verfahrensdauer wie auch der Einhaltung der Rechtsvorschriften soll ein umfassendes Verwaltungscontrolling bei den Vollzugsbehörden eingerichtet werden.