Leistungsschwache Mitarbeiter werden oft von Managern mitgeschleppt. | Minderleister schaden Teamarbeit und Status des Chefs. | Wien. Sesselkleber, die so wenig wie möglich arbeiten und ihre Aufgaben unzuverlässig erledigen, schädigen Unternehmen "ganz gewaltig", warnt Ursu Mahler, Managementtrainerin und Coach aus München. "Sie leisten nicht nur wenig, sie bemühen sich auch gar nicht, den Aufgaben gerecht zu werden", beschreibt Mahler die sogenannten Low Performer.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Nach dem Motto "je weniger ich machen muss, desto besser - sollen doch die anderen arbeiten" hätten leistungsschwache Mitarbeiter eine unsoziale Grundeinstellung. "Schon gerade deshalb muss die Führungskraft aktiv werden, wenn sie so einen Mitarbeiter im Team hat", sagt Mahler im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Viel zu oft würden Manager zuschauen und Minderleister mitschleppen. "Nicht handeln heißt zustimmen", sagt Mahler. Gefragt sei klares Handeln und konstruktive Härte.
Chefs dürfen Faulpelzen nicht zu lange zusehen
Einschreiten müsse die Führungskraft deshalb, weil der Faulpelz eine Gefahr darstellt: "Er macht das Arbeitsklima kaputt und ist ein schlechtes Vorbild, dessen Verhalten eventuell von Kollegen nachgeahmt wird", sagt Mahler, die zuvor unter anderem bei Bertelsmann in einer Führungsposition tätig war. Dadurch sinke die Gesamtleistung des Teams. Auch der soziale Zusammenhalt ist in Gefahr, denn ein Minderleister könne ein Team "sprengen".
Zudem steht auch das Ansehen der Führungskraft auf dem Spiel: Wenn ein Manager dem unwilligen Mitarbeiter zu lange zusieht, schädigt es das persönliche Image des Chefs und sein berufliches Fortkommen. Denn auch andere Abteilungen bekommen die Situation mit und wundern sich, warum sich der Chef so lange auf der Nase herumtanzen lässt.
"Gute Führung heißt Flagge zeigen und ist aus Fairness und Respekt den anderen Kollegen gegenüber erforderlich", sagt Mahler. Das schlimmste sei, wenn sich der Chef wegduckt und hofft, dass sich das Problem von selbst löst.
Ist die Führungskraft schuld am Verhalten?
Führungskräfte müssen versuchen herauszufinden, wieso der Minderleister sich nicht mehr bemüht - liegt es am Wollen oder am Können, also an der fachlichen Kompetenz? Dann ist der Mitarbeiter vielleicht überfordert und bräuchte Weiterbildung, um sich das fehlende Wissen anzueignen. Oder ist der Umgang des Chefs selbst mit dem Mitarbeitern schuld, weil er zu viele Vorschriften macht und kontrolliert, wodurch den Mitarbeitern der Spaß an der Arbeit vergeht?
Wodurch ein Arbeitnehmer zum Minderleister geworden ist, hat oft verschiedene Gründe - und diese sollte die Führungskraft berücksichtigen. Belastet einen Mitarbeiter zum Beispiel aktuell ein Scheidungsstreit, sollte der Chef das Gespräch suchen und dabei vermitteln, dass er innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine Verhaltensänderung erwartet.
Auch wenn ein Mitarbeiter schon einige Jahre zufriedenstellend gearbeitet hat, kann der Chef geduldiger sein. Hier sollte man eine "schützende Hand" anbieten. Wenn sich das Verhalten nicht ändert, müssen dem Betroffenen die Konsequenzen klargemacht werden.
Rasch eingreifen heißt es hingegen, wenn ein Mitarbeiter eine "Null Bock"-Haltung an den Tag legt. Von diesem Mitarbeiter sollte man sich früh und rechtzeitig trennen, so Mahler.
Die beste Vorsorge, um Low Performer im Team zu vermeiden, ist, sie schon beim Einstellungsgespräch zu erkennen. In den zwei bis drei Gesprächen vor einer Einstellung sollte die Führungskraft mit gezielten fragen nachhaken - etwa nach dem größten Erfolg und der größten Niederlage im vergangenen Jahr und nach dem Umgang mit Stresssituationen. Durch Fragen könne man bereits eine Grundhaltung herausspüren. Und damit erspart sich die Firma später teure Abfindungszahlungen.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht kann ein leistungsschwacher Mitarbeiter ohne Angabe eines Grundes unter Einhaltung der Fristen gekündigt werden. Bei Arbeitsverweigerung, also wenn der Beschäftigte laufend zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommt, kann er fristlos gekündigt werden, erklärt Irene Holzbauer, Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer (AK).