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Faymanns getarnte Vermögenssteuern

Von Clemens Neuhold

Politik

Mit der Abkehr von der klassischen Vermögenssteuer setzt die SPÖ auf eine alte Taktik: Kleinvieh macht auch Mist. Tut es das wirklich?


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Wien. Die klassische Vermögenssteuer ist tot, es leben die "vermögensbezogenen" Steuern. So lässt sich der Salto rückwärts der SPÖ zusammenfassen. Wiens roter Bürgermeister Michael Häupl hatte ja die sperrige Losung "Vermögenszuwachssteuern statt Vermögenssubstanzsteuern" ausgegeben und damit die klassische Vermögenssteuer auf Immobilien, Bares, Aktien, Autos gekillt.

Seine Partei - allen voran Bundeskanzler Werner Faymann - folgt und verzichtet damit auf 1,5 Milliarden zusätzliche Einnahmen (nach SPÖ-Rechnung); Geld, das man für die Finanzierung der versprochenen Lohnsteuersenkung verwenden wollte. Sollte auch die versprochene Erbschaftssteuer geopfert werden, steigt der Preis für den Verzicht auf die roten Prestigeprojekte auf zwei Milliarden.

Es war einmalin Loipersdorf

Nun will die Sozialdemokratie das Geld aber über ein Bündel kleinerer, vermögensbezogener Steuern zusammenkratzen - nach dem Motto: Kleinvieh macht Mist. Damit setzt die Partei auf dieselbe Taktik wie bereits 2010. Damals waren Faymann & Co noch weit entfernt von einer Erbschafts- und Vermögenssteuer gewesen. Die Erbschaftssteuer war erst 2008 gekippt worden, einen Bodycheck des steirischen SPÖ-Landeshauptmannes und Eishockey-Spielers Franz Voves in die linke Flanke Faymanns parierte dieser mithilfe der "Krone". Voves war seiner Zeit voraus gewesen und plädierte für hohe Vermögenssteuern sowie eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer.

Doch bereits 2010 setzte Faymann mehrere - wie er es nannte - "sozial gerechte Steuern" durch, die besonders Vermögende treffen sollten: die Bankenabgabe, eine Finanzvermögenszuwachssteuer ("capital gains tax"), einen erhöhten Zwischensteuersatz bei Stiftungen, eine Immobilien-Einkommensteuer und schärfere Regeln bei der Besteuerung von Konzernen und Managern. (Die damals ebenfalls groß verkaufte Finanztransaktionssteuer harrt weiter ihrer Einführung.) Ein Teil der Maßnahmen wurde im Sparpaket von Loipersdorf beschlossen. Der damalige ÖVP-Finanzminister Josef Pröll zog mit.

Diese Taktik hat aus Sicht der SPÖ Vorteile und Nachteile. Der Vorteil: Faymann löst die Blockade innerhalb der Koalition und macht den Weg zur Steuerreform frei. Die ÖVP wehrt sich bekanntlich mit Händen und Füßen gegen eine Erbschafts- und Vermögenssteuer. Wird nur da und dort an der Steuerschraube gedreht, dreht Pröll-Nachfolger Hans Jörg Schelling wohl eher mit.

Politik der kleinen Schritte provoziert die Linke

Die Nachteile für die SPÖ: Mit einem Verzicht auf echte Vermögenssteuern bringt Faymann die linke Basis gegen sich auf. Am Ende könnte das der zündende Funke für die Gründung einer Linkspartei à la Syriza in Griechenland sein. Zweiter Nachteil: Es kommt weniger in die Kasse als bei echten Vermögenssteuern. Die bisherigen "Vermögenssteuern light" im Detail: Die Bankenabgabe bringt dem Finanzminister jährlich zwar rund 500 Millionen. Aber sie wackelt und trifft auch Wenigverdiener. Über das Jahr 2016 hinaus wird sie schwer zu halten sein, denn dann müssen die Banken zusätzlich in einen EU-Topf einzahlen. Außerdem sehen weder OECD, Eurostat noch Ökonomen die Bankenabgabe als Vermögenssteuer. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bankkunden die Abgabe durch höhere Gebühren mitzahlen.

Schon eher als vermögensbezogene Steuer gehen die neue Finanzvermögenszuwachssteuer und die Immobilien-Ertragssteuer durch. Sie sind streng genommen die einzigen Vermögenszuwachssteuern. Laut Häupl fällt auch die Erbschaftssteuer darunter. Doch hier irrt er sachlich: Sie ist laut Experten eine Vermögenssubstanzsteuer.

Getarnte Einnahmen ausneuen Steuern

Seit 2012 muss für Erträge, die beim Verkauf von Grundstücken und Gebäuden erzielt werden, eine Einkommensteuer abgeliefert werden. Das Finanzministerium weist die Einnahmen nicht extra aus. Experten schätzen sie auf einen dreistelligen Millionenbetrag an, aber deutlich unter 500 Millionen Euro. Auch die Einnahmen aus der "capital gains tax" auf Wertzuwächse aus Aktien-, Anleihen- oder Dividendengewinne werden nicht extra ausgewiesen.

Für 2014 wies das Finanzministerium 1,2 Milliarden "Kapitalertragssteuer auf Zinsen und sonstige Erträge" (KESt I) aus. Den Großteil machen Zinsen auf Sparbücher & Co aus. Die "capital gains tax" fällt unter den Zusatz sonstige Erträge und macht laut Experten nur einen "Bruchteil" dieser 1,2 Milliarden Euro aus.

Die Stunde desAndreas Schieder

Es ist kein Zufall, dass SPÖ-Klubchef Andreas Schieder nun wieder Sprachrohr für neue, kleinere Steuerideen ist. Denn er war 2010 Finanzstaatssekretär und erläuterte damals schon den "Einstieg in vermögensbezogene Steuern".

Am Montag sprach er sich für eine Erhöhung der Kapitalertragssteuer (KESt) auf Dividenden von 25 auf 35 Prozent aus. Das entspreche dem Schweizer Modell. Die KESt auf Sparbücher soll hingegen nicht von der Erhöhung betroffen sein.

Was brächte diese Maßnahme? 2014 spülten Kapitalertragssteuern auf Dividenden (KESt II) 1,6 Milliarden Euro in die Kassen des Finanzministers. Bei einem Satz von 35 statt 25 Prozent brächte das nach Adam Riese Mehreinnahmen von 640 Millionen Euro.

Das setzt aber voraus, dass Anleger dem ohnedies schwächelnden Börsenplatz Wien und seinen Unternehmen nicht den Rücken kehren und auf andere Veranlagungsformen setzen. Und es setzt die Zustimmung der Opposition im Parlament voraus. Denn die 25 Prozent KESt unterliegen einer Verfassungsbestimmung. Und diese gilt laut Finanzrechtsexperten Werner Doralt genauso für die KESt auf Dividenden. Die Grünen haben angekündigt, nur mitzugehen, wenn zusätzlich eine Erbschaftssteuer eingeführt wird. Die Blauen machen der SPÖ im Wahljahr 2015 kaum den Steigbügelhalter zur Steuerreform.

Eine weitere "Vermögenssteuer light" brachte Faymann am Wochenende ins Gespräch - eine Luxus-Grundsteuer ab einer Million ausgenommen Erstwohnsitze.

"Da würde ein beträchtlicher Betrag reinkommen", meint Doralt und spricht je nach Ausgestaltung von circa 200 bis 400 Millionen. Mit der aktuellen Grundsteuer hätte die Luxus-Variante allerdings wenig zu tun. Denn die kommt ausschließlich den Gemeinden zugute und bringt diesen im ganzen Land nur rund 700 Millionen Euro jährlich. Grund sind die niedrigen Einheitswerte auf Grundstücke und Gebäude, die seit fast 40 Jahren nicht angepasst wurden. Doralt kann sich nun vorstellen, dass eine zusätzliche Grundsteuer eingezogen wird, die der Bund einhebt. Hierfür könnten die tatsächlichen Werte der Grundstücke (Verkehrswerte) oder ein deutlich höherer Einheitswert herangezogen werden.

Durch die Befreiung der Hauptwohnsitze und Häuslbauer kämen Besitzer von vermieteten Grundstücken, Betriebe und Zweitwohnsitzler zum Handkuss. Da kann wiederum die ÖVP schwer mitziehen. Denn einerseits will sie Betriebe nicht belasten. Anderseits ist das ÖVP-dominierte Niederösterreich die Bastion der Zweitwohnsitzler, während im roten Wien nur wenige zu finden sind.

Und Vermögenssubstanzsteuer ist die Grundsteuer übrigens auch, keine Vermögenszuwachssteuer. Aber solche Feinheiten scheinen Michael Häupl und Genossen derzeit herzlich egal.