Österreich ist bei der Umsetzung drei Jahre zu spät dran. Die Bemühungen scheitern derzeit an der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit.
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Wenn sich der österreichische Nationalrat nicht bald einigt, könnten Österreich Strafzahlungen der Europäischen Union ins Haus stehen. Davor warnt der Verfassungsdienst das Klimaschutzministerium. Wieso? Österreich hätte eine EU-Richtlinie aus 2018 bis 2020 umsetzen müssen. Da das nicht passiert ist, leitete die EU Ende 2020 ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Drei Jahre nach Ablauf der Frist könnten bereits im April Strafzahlungen in Höhe von sieben Millionen Euro - ein Pauschalbetrag - verhängt werden, schreibt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes.
Die österreichischen Regierungen waren allerdings nicht gänzlich untätig, am 1. Februar 2023 wurde eine Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen. Für eine Umsetzung benötigt die Regierung allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Doch sowohl SPÖ als auch FPÖ verweigern derzeit ihre Zustimmung.
12 Versionen vor Einigung der Koalition
Man sei sich den möglichen Strafzahlungen bewusst, antwortete eine Pressesprecherin des Klimaschutzministeriums auf eine Anfrage der "Wiener Zeitung". Gleichzeitig verweist man indirekt darauf, dass die Verzögerungen nicht ausschließlich Schuld des Ministeriums von Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) seien. "Der erste Entwurf des Klimaschutzministeriums für ein neues Energieeffizienzgesetz wurde bereits im Jänner 2021 an die ÖVP übermittelt", heißt es. In den innerkoalitionären Verhandlungen habe es dann insgesamt zwölf Versionen der Gesetzesreform gegeben, bevor sich ÖVP und Grüne einigen konnten. Das ist zwar nun passiert, doch die Oppositionsparteien konnte die Regierung noch nicht überzeugen.
Und damit ist auch der Zeitplan nicht mehr einhaltbar, den die Republik an die EU-Kommission geschickt hat. Die Regierung scheint nicht mit dem Widerstand der SPÖ gerechnet zu haben und kündigte einen Beschluss des Wirtschaftsausschusses im Februar an, ein Ja zum Energieeffizienzgesetz in Nationalrat hätte am 1. oder 2. März kommen sollen. Weil sich das nicht ausgegangen ist, steigt "das Risiko des Beschlusses einer Klage samt Strafzahlungsantrag erheblich", warnt der Verfassungsdienst. Entschieden wird das voraussichtlich am 18. oder 19. April, wenn die zuständigen Stellen der Europäischen Kommission zusammenkommen.
Parteipolitisches Hickhack um Ja der SPÖ
Der Verfassungsdienst spricht sich deshalb dafür aus, das Energieeffizienzgesetz im Wirtschaftsausschuss zu beschließen, der vor den Sitzungen der Europäischen Kommission stattfindet. Als Willensbekundung sozusagen. Die SPÖ kritisiert nun, dass der Gesetzesentwurf nicht einmal auf der Tagesordnung des Ausschusses stehe, zitiert sie die APA. Dafür zuständig seien die Regierungsparteien. "Die SPÖ ist jederzeit zu Verhandlungen bereit, um dieses umweltpolitisch wichtige Gesetz zu beschließen", sagte SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll in einer Aussendung vom Donnerstag. Er glaubt, dass sich die Regierung hier doch noch nicht einig ist.
ÖVP und Grüne weisen das wiederum zurück. Man wolle das Energieeffizienzgesetz erst einbringen, wenn man sich mit der SPÖ verständigt habe, heißt es von der ÖVP. Der grüne Klima-Sprecher Lukas Hammer äußert sich ähnlich. Für ihn "riecht es nach parteitaktischen Spielchen". Das Einzige, was fehle, sei die Zustimmung der SPÖ.
Dem "Kurier" sagte der Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Karlheinz Kopf (ÖVP), in einem Interview, dass ein anderes Umweltgesetz, nämlich das Klimaschutzgesetz, nach wie vor "nicht beschlussfähig" sei. Außerdem will Kopf eine Abschaffung der CO2-Steuer in der kommenden Legislaturperiode. (pak)
Update 19.45 Uhr: Ergänzung mit Aussagen von ÖVP-Mandatar Karlheinz Kopf im "Kurier".