)
Wie die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens, die noch heuer beschlossen werden soll, letztlich aussehen wird, bleibt ungewiss. Während der Untersuchungsrichter unter der Bezeichnung Ermittlungsrichter für bestimmte Fallgruppen zuständig bleiben könnte, wird offenbar überlegt, auf die Beiziehung einer Vertrauensperson bei der ersten Einvernahme durch die Polizei zu verzichten.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Bei der Banden- und organisierten Kriminalität könnte dieses Instrument nämlich "gravierend missbraucht" werden, erläuterte ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter im APA-Interview. Der für die parlamentarische Beratung der StPO-Reform eingerichtete Unterausschuss tritt übermorgen, Donnerstag, wieder zusammen. Auf dem Programm steht laut Fekter ein Expertenhearing über die möglichen Änderungen, die sich aus den bisherigen Expertenstellungnahmen ergeben haben.
Es werde noch diskutiert, meinte Fekter, "ob die Vertrauensperson ab der ersten Vernehmung tatsächlich notwendig ist". Es könnte die Ermittlungen vor allem im Bereich der Organisierten Kriminalität doch sehr behindern, wenn "ein Bandenmitglied ein zweites als Vertrauensperson mitnimmt". Das Recht, einen Rechtsanwalt beizuziehen, solle schon erhalten bleiben, aber man müsse überlegen, ob man "für die Exekutive nicht ein bisschen flexibler gestalten muss". Fekter: "Es ist die Frage, ob die Polizei für jegliche Fragestellung warten muss, bis ein Anwalt kommt."
Die Rechtsanwälte freilich hatten schon die bisher vorgesehenen Verteidigungs-Rechte als unzureichend bewertet. Beschuldigtenrechte - hatte es noch im September geheißen - würden zwar grundsätzlich gewährt, könnten aber gleichzeitig von den Sicherheitsbehörden sofort wieder genommen werden.
Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" erinnert die Strafrechtsexpertin der Rechtsanwaltskammer, Elisabeth Rech, an ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, das dem Vernommenen das Recht auf Zuziehung eines Rechtsanwaltes zubilligt. "Wir verlangen nicht, dass ein Rechtsanwalt obligatorisch beim Erstverhör dabei sein muss, aber es muss ein Verteidiger dabei sein, wenn es die Person verlangt", führt Rech weiter aus. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim wiederum betonte, das Recht auf eine Vertrauensperson ab der ersten Einvernahme sei ein Menschenrecht - gegen Missbräuche sei ein Ausschluss spezifischer Personen durch die Staatsanwaltschaft denkbar.
Totgesagte leben länger: Bleiben die U-Richter?
Auf breitere Zustimmung dürfte die mögliche Änderung bei den Ermittlungszuständigkeiten führen. Dass der Untersuchungsrichter nur mehr für den Rechtsschutz und nicht mehr für Ermittlungen zuständig sein soll, wurde vielfach kritisiert. Nun wird überlegt, dass der Richter die Ermittlungen in den Fällen durchführt, die derzeit nach dem Staatsanwaltschaftsgesetz berichtspflichtig sind, sowie wenn ein Verdacht gegen ein Oberstes Organ oder gegen Angehörige der Justiz selbst oder der Polizei besteht.
Ob das Gesetz noch heuer durch den Nationalrat rutscht, ist laut Fekter fraglich. Möglicherweise werde man erst im Jänner fertig, "es kommt darauf an, ob wir noch einen Termin vor Weihnachten finden". Die StPO-Reform sei "ein riesen Werk, das ohnehin erst 2006 in Kraft treten wird - da kann man sich einen Monat zusätzlich auch noch Zeit nehmen", meinte Fekter.