Darf eine Zeitung "Österreich" heißen? | Kein Schutz durch Bundesverfassung. | Wien. Während ganz Österreich gespannt auf das Erscheinen der neuen Tageszeitung aus dem Hause Fellner wartet, bleibt die Frage, ob der geplante Name "Österreich" (bisher nur Arbeitstitel) markenschutzrechtlich zulässig ist. Genauer: Darf ein Unternehmen sein Produkt nach einem Land bezeichnen?
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Die Zeitungsprojekt Verlags GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Fellner Medien AG, hat bisher 16 Bezeichnungen beim Patentamt angemeldet. Darunter "Österreich 24", "Neues Österreich", "24 Stunden - Österreichs modernste Tageszeitung" oder "Ö 24".
Da eine bloße Anmeldung aber unverbindlich ist und noch keinem Antrag auf Registrierung gleichkommt, hat das Patentamt, das das Markenregister führt, die Frage nach der Zulässigkeit auch noch nicht geprüft, erklärt Markenrechtsexperte Albrecht Haller. "Allgemein sind bisher 527 Marken, in denen das Wort Österreich vorkommt, beim Patentamt registriert", so Rechtsanwalt Rainer Herzig. Allerdings keine Marke, die nur "Österreich" heißt. Eine solche wäre auch kaum zulässig, ist sie doch eine reine Herkunftsbezeichnung.
Im Zusammenhang mit einem ergänzenden Zusatz bzw. einem grafischen Element kann "Österreich" aber als Wort-Bild-Marke registriert werden. Dabei rutscht das Ö-Wort in den sprachlichen und optischen Hintergrund. Die Schutzwirkung bezieht sich dann hauptsächlich auf das Zusatzelement oder die grafische Gestaltung.
Bernd Wieser von der Universität Graz erklärt, dass laut Verfassung nur die Bezeichnung "Bundespräsident" besonders geschützt ist. "Das Markenschutzrecht kennt Registrierungshindernisse, wenn Wappen, Fahnen oder Hoheitszeichen geschützt werden sollen. Der Name eines Landes ist aber nicht geschützt", ergänzt Herzig.
Eine positive Registrierung setzt allerdings voraus, dass die verwendete Marke mit keinem bestehenden Namen verwechselbar ist oder sie zumindest Verkehrsgeltung erlangt hat. Das heißt, dass sie in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit bereits so stark verankert ist, dass sie als eigenständige Bezeichnung angesehen wird.
Haller dazu: "Österreich 24 ist sicher nicht unterscheidungskräftig. Der Zusatz 24 ist für Nachrichtenmagazine üblich und geht gegenüber dem Ö-Wort unter." Hier könnte das Patentamt die Registrierung ablehnen.