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Der Entwurf eines neuen Asylgesetzes beschäftigt auch die Menschenrechtshüter. Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" nimmt Erwin Felzmann, Vorsitzender des Menschenrechtsbeirats, Stellung zur geplanten Novelle, zur personellen Zusammensetzung und zu etwaigen Neuerungen seines Gremiums.
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"Wir werden uns zu einigen bedenklichen Punkten im Gesetzesentwurf äußern", versichert Felzmann am Rande des Österreichischen Juristentages in Innsbruck. "Zwar ist es nicht geklärt, ob der Menschenrechtsbeirat überhaupt zur Gesetzesbegutachtung legitimiert ist. Doch denke ich, dass es unsere Aufgabe ist, strukturelle Mängel aufzuzeigen, die die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen in sich bergen." Er sehe sehr wohl das derzeitige Problem der langen Verfahrensdauer: "In dieser Art und Weise ist das aber ein bedenklicher Versuch, Verfahren zu verkürzen."
Dass - wie es jetzt geplant ist - der Berufung keine aufschiebende Wirkung zukommen soll, wodurch der Asylwerber sofort abgeschoben werden kann, obwohl der Bescheid noch gar nicht rechtskräftig ist, würde große praktische Probleme schaffen. Felzmann: "Rein pragmatisch gesehen: Wie soll man einen Bescheid zustellen, wenn man nicht weiß, wo sich der Adressat aufhält?"
Dass die Berufungsinstanz, der unabhängige Asylsenat, nicht mehr zum Bundeskanzleramt, sondern zum Innenministerium ressortiere, mache "optisch keinen guten Eindruck". Andererseits hätte der Asylsenat - ähnlich wie der Menschenrechtsbeirat - eben keine eigene Verwaltung, sondern müsse irgendwo eingegliedert werden. Ein weiteres Problem ergebe sich durch das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs, wonach Asylwerber einen Anspruch auf Bundesbetreuung haben, solange das Verfahren läuft: "Diese Entscheidung wurde im vorliegenden Entwurf noch nicht berücksichtigt."
Dass die zwei vom Bundeskanzleramt bestellten Mitglieder des Menschenrechtsbeirats mit den ÖVP-Funktionären Philipp Hartig und Elmar Pichl besetzt wurden, habe ihn auch verwundert (der Menschenrechtsbeirat setzt sich aus Beamten des Bundeskanzleramtes, des Innen- und des Justizministeriums sowie Mitarbeitern von NGOs zusammen. Anm.): "Ich persönlich glaube, dass es die Intention des Gesetzgebers war, Leute zu entsenden, die Ressortwissen mitbringen."
Allerdings seien die beiden neuen Kollegen sehr wohl in der Sache bewandert: "Einer war im Kosovo tätig." Die Tatsache, dass die beiden einer Regierungspartei angehören, sei wahrscheinlich in erster Linie für Angehörige anderer Parteien problematisch.
Wie sich der Menschenrechtsbeirat künftig entwickeln soll, werde derzeit intern diskutiert. Überlegt werde, das Gremium dem Parlament zu unterstellen und die Anzahl der von NGOs entsandten Mitglieder von derzeit fünf zu erhöhen. Felzmann, mit Ende 2002 pensionierter Präsident des OGH, hat am 6. Februar dieses Jahres den Vorsitz im Menschenrechtsbeirat von Gerhart Holzinger übernommen.