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Ferienjob ohne Enttäuschungen

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

AK rät zur Vorsicht bei Ferialjobs mit variablem Gehalt wie im Fundraising.


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Wien. Wer in den Sommerferien Geld dazuverdienen möchte, sollte sich spätestens jetzt bewerben. Ist die Stellensuche geglückt, gibt ein schriftlicher Arbeitsvertrag den Jugendlichen Sicherheit. In dem befristeten Vertrag sind Beginn und Ende des Dienstverhältnisses, Wochenstunden, Arbeitszeit- und -ort sowie Entgelt festzuhalten. "Manche Jugendliche fragen zaghaft oder gar nicht, wie viel Geld sie verdienen werden - oder sie erhalten vom Unternehmen nur eine ungefähre Summe genannt", sagt Josef Leitner, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer (AK) Wien. 700 bis 1000 Euro brutto sollte der Ferialjob auf jeden Fall bringen.

Erste Berufserfahrung machen und Geld verdienen können Jugendliche in den Ferien.
© Foto: fotolia

Unterschieden werden muss zwischen Ferialjob, Praktikum und Volontariat. "Manche Jugendliche suchen einen Ferienjob, werden aber als Pflichtpraktikant eingestellt und dementsprechend bezahlt", so Leitner. Ferialarbeiter erhalten grundsätzlich das im Kollektivvertrag (KV) festgeschriebene Entgelt. In manchen KVs, wie in dem für Banken, sind Ferialaushilfen jedoch ausgenommen.

Vorsichtig sein sollten Jobsucher bei einem variablen Gehalt, wie es im Fundraising oft angeboten wird: "Jugendliche sind im Nachhinein oft enttäuscht über das geringe Entgelt", so Leitner. Bedenken sollten Schüler und Studenten auch, dass bei Ferialjobs im Ausland Entgeltansprüche schwierig durchzusetzen sind.

Bevor Ferialjobber zu arbeiten beginnen, muss sie ihr Dienstgeber bei der Krankenkasse anmelden. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 386,80 Euro sind Beschäftigte nur unfallversichert. Darüber sind sie nicht nur kranken- und unfallversichert, die Zeit ist auch für die Pension anrechenbar.

Geld zurück vom Finanzamt

Bei der Post AG gilt: Lieber früher als später bewerben, sagt Post-Sprecher Michael Homola. "Allerdings sagen oft im letzten Moment Urlaubsersatzkräfte ab und somit sind auch noch im Juni oder sogar Juli freie Stellen vorhanden." In den Ferien werden rund 1000 Briefzusteller oder Mitarbeiter in Post-Filialen gesucht - vor allem von Juli bis September. Dafür winken 800 bis 830 Euro.

Nicht vergessen sollten Jugendliche auf die Arbeitnehmerveranlagung: Wer die Grenze für die Steuerpflicht nicht überschreitet, erhält die Negativsteuer von bis zu 110 Euro jährlich vom Finanzamt zurück.

Praktikum, Volontariat, Ferialjob: Die UnterschiedePflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist im Rahmen einer Schulausbildung oder Studium an einer FH zu absolvieren. Schüler oder Studenten sollen die in den fachtheoretischen und praktischen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Praxis anwenden können.
Volontariat: Auch dem Volontär sollen fachbezogene Kenntnisse vermittelt werden. Im Unterschied zum Pflichtpraktikum besteht allerdings kein Arbeitsverhältnis: Der Volontär ist an keine Arbeitszeiten gebunden, der Betriebsinhaber hat kein Weisungsrecht und der Volontär ist nicht in den Betrieb eingegliedert. Es besteht aber auch kein Rechtsanspruch auf Entgelt. Fallweise erhält der Volontär allerdings ein "Taschengeld".
Ferialjob: Für Ferialarbeitnehmer gelten bei Bezahlung, Arbeitszeit und Kündigungsschutz die arbeitsrechtlichen Vorschriften - bei der Bezahlung zumindest der Kollektivvertragslohn.