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Finanz verärgert Kunden

Von Klaus Hilber

Wirtschaft
Stein des Anstoßes: Posteinlauf-Automaten in Finanzämtern. Foto: sattler

Modernisierung als Kundenfalle. | Stempel kein gültiger Nachweis. | Wien. Der Modernisierungsschub in der Finanzverwaltung bringt dem "Kunden" (als solcher wird der Steuerpflichtige bezeichnet) eigentlich keine Vorteile. Im Gegenteil: Man bürdet ihm zusätzliche Arbeiten auf, ohne dabei auf grundlegende Kundenbedürfnisse Rücksicht zu nehmen, und beraubt ihn im Falle der Posteinlauf -Stempel-Automaten um das Beweismittel der erfolgten Einbringung von Eingaben.


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Die gute alte Zeit, in der es noch eine eigene Posteinlaufstelle im Finanzamt gab, ist vorbei. Nun stehen Stempel-Automaten im Info-Center und werfen so manche Frage auf: Wird der selbst angebrachte Eingangsstempel von der Finanz auch tatsächlich als Beweismittel anerkannt werden, wenn es um die Frage der erfolgten (zeitgerechten) Einreichung geht? Denn nun ist ja kein Vertreter der Finanzverwaltung beim Einreichakt persönlich an der Übergabe beteiligt. Oder haben wir nun die gleiche Situation wie im Zahlungsverkehr, wo der Übernahmestempel des Automaten der Bank nicht als Nachweis der erfolgten Zahlung gilt?

Schriftform erforderlich

Laut Gesetz sind in der Regel Erklärungen, Anträge, Rechtsmittel schriftlich einzureichen. Sicherlich ist die Anzahl von Eingaben in Papierform in den vergangenen Jahren durch die Einführung des FinanzOnline-Verkehrs stark zurückgegangen. Aber nicht zuletzt wegen der Möglichkeit, in Papierform individuelle, nicht standardisierte Informationen der Behörde gegenüber offen zu legen (z.B. Beilagen zu Berufungen oder zu Steuererklärungen), wird die Papiereinreichung von Unterlagen nicht so bald völlig wegfallen. Die Thematik der Beweissicherung, dass bestimmte Unterlagen beim Finanzamt eingereicht wurden, stellte sich in der Vergangenheit und stellt sich auch in Zukunft. Für die Vergangenheit konnte man Schriftstücke bei der Finanzverwaltung persönlich abgeben. Der Einlaufstempel auf dem Original wurde vom Mitarbeiter der Finanz höchstpersönlich angebracht, auf Wunsch sogar auf mehreren Seiten eines Schriftstückes. Den Stempel auf der Kopie erhielt der Steuerpflichtige aber nur dann, wenn sich der Finanzbeamte persönlich davon überzeugt hatte, dass diese Schriftsätze den eingereichten Papieren auch tatsächlich beilagen.

Neu: Das Info-Center

Wie schon erwähnt, gibt es nunmehr in den neu gestalteten Finanzämtern keine Posteinlaufstelle mehr. Einlangende Schriftstücke muss der Steuerpflichtige bzw. sein Vertreter selbst bei einem Automaten "abstempeln". Der Vorgang erinnert an den SB-Bereich der Kreditinstitute, wo ähnliche Automaten für den Einwurf von Erlagscheinen aufgestellt sind. Neben der bereits geschilderten Frage der Beweissicherung gibt es noch eine Reihe organisatorischer Probleme: Der Automat befindet sich im Info-Center, welches - anders als der SB-Bereich in Banken - nur bestimmte Öffnungszeiten aufweist. Zudem sollte für Parteienvertreter ein eigener Automat aufgestellt werden; denn für einen Arbeitnehmer, der seine Arbeitnehmerveranlagung abgeben möchte, ist es eigentlich nicht zumutbar, einen Parteienvertreter vor sich in der Warteschlange zu haben, welcher eine Vielzahl von Bilanzen, Prämienanträgen und sonstigen Beilagen abstempeln muss.

Reicht man mehrere Unterlagen zu einer einzigen Steuernummer ein, so sollte man diese tunlichst schon zu Hause zusammenklammern, denn durch ein getrenntes Einwerfen in den Automaten werden die einzelnen Papiere durcheinander gewirbelt. Schließlich können umfassende Unterlagen (z.B. Bilanzen mit dutzenden Seiten) nur mit einer speziellen Technik abgestempelt werden.

Klaus Hilber ist Steuerberater in Mutters bei Innsbruck. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Steuer- und Wirtschaftskartei des Linde Verlags.