Lohnzettel haben wieder Saison. Arbeitgeber sind ver-pflichtet, für die im Vorjahr beschäftigten Dienstnehmer - mit Ausnahme der pauschalierten Aushilfslöhner - die ausgefüllten Vordrucke L 16 an das zuständige Betriebsfinanzamt zu senden. Unklarheiten gibt es allerdings diesmal hinsichtlich des richtigen Einsendetermins.
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Nach der Gesetzeslage sind die Lohnzettel grundsätzlich elektronisch bis spätestens Ende Februar 2002 an das Finanzamt zu übermitteln. Nur wenn dem Arbeitgeber eine elektronische Übermittlung nicht möglich ist, sieht das Gesetz den 31. Jänner als Deadline vor.
Überraschenderweise verlegen die neuen Lohnsteuerrichtlinien den Schlusstermin für die Lohnzettelübermittlung jedoch generell auf den letzten Februartag. Ausnahmen gibt es nur für die § 69-Lohnzettel, die von den Sozialversicherungsträgern, vom Heer und vom Insolvenzfonds ausgestellt werden; hier soll es beim Jänner-Ultimo bleiben. Für die Lohnzahlungszeiten bis Ende 2001 sind die L 16-Formulare noch in Schilling auszufüllen, auch dann, wenn sie erst 2002 ausgestellt werden. Gleichgültig ist dabei, in welcher Währung das Lohnkonto geführt wurde. Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn die Lohnzettel automationsunterstützt übermittelt werden; dann dürfen sie wahlweise in Schilling oder in Euro gesendet werden. Die ursprüngliche Aussage der Finanz, wonach eine Übermittlung in Euro nur dann zulässig ist, wenn auch das Lohnkonto auf Euro lautet, ist somit überholt. Der Lohnzettelvordruck L 16 ist übrigens für Lohnzahlungszeiträume ab 2002 leicht geändert worden. Das hängt nicht nur mit der Währungsumstellung zusammen sondern auch mit dem Umstand, dass die Kompliziertheit der Lohnverrechnung immer mehr Einzelaufgliederungen erfordert.