Bei der Zuteilung der Mittel werden bisher kleine Gemeinden benachteiligt und größere bevorzugt.
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Der Finanzausgleich regelt, wie die vom Bund eingehobenen Steuern auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden. Der Verteilungsschlüssel wird alle vier bis sechs Jahre einvernehmlich zwischen diesen drei Körperschaften verhandelt und beschlossen. Für die Aufteilung der Steuermittel gilt: Der Bund erhält 67 Prozent, die Länder erhalten 21 Prozent und die Gemeinden 12 Prozent. Ein Ziel des Finanzausgleiches sollte es sein, Chancengleichheit für alle Bürger zu ermöglichen, unabhängig davon, ob sie in einer großen Stadt oder in einer kleinen Gemeinde zu Hause sind.
Die wichtigste Kennzahl für die Aufteilung der Mittel ist der sogenannte abgestufte Bevölkerungsschlüssel. Das heißt vereinfacht, dass die Höhe der Mittel von der Zahl der Einwohner in einer Kommune abhängt. Im Ergebnis führt dieses Kriterium dazu, dass bei der Zuteilung kleine Gemeinden benachteiligt und größere bevorzugt werden, wobei dafür auch historische Gründe - wie die Notwendigkeit des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg - angeführt werden. Gemeinden bis 500 Einwohner erhalten im österreichischen Durchschnitt 884 Euro pro Kopf, während es bei mehr als 50.000 Einwohnern durchschnittlich 1.265 Euro sind.
Das System, in dem die Steuerhoheit fast ausschließlich beim Bund liegt, während Länder und Gemeinden im Wesentlichen keine eigenen Einnahmen haben und auf den Finanzausgleich angewiesen sind, sollte angepasst werden, sodass Länder und Gemeinden mehr Möglichkeiten für eigene Einnahmen haben und nicht bei jedem größeren Projekt den Bund um Mittel bitten müssen. Leider fehlte auch bei den Ländern bisher der Mut, eine eigene Einnahmenhoheit zu verlangen, weil es vermutlich politisch angenehmer ist, vom Bürger keine eigenen Steuern einheben zu müssen und sich stattdessen im Rahmen eines Finanzausgleiches mit dem Bund zu einigen, der alleine die Steuern von den Bürgern einhebt.
Unabhängig davon sollte aber das Ziel der Chancengleichheit für alle Staatsbürger nach wie vor verfolgt werden, was natürlich bedeuten würde, dass eine wesentliche Verbesserung der Finanzsituation von kleineren Einheiten erfolgen müsste, wogegen sich naturgemäß die Städte sträuben. Die Kunst der Verhandler für den Finanzausgleich 2021 wird nun darin liegen, bei der Verteilung der höheren Steuermittel, die aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung seit dem vergangenen Finanzausgleich 2017 vom Bund eingenommen werden, auf die kleineren Gemeinden zu verteilen. Dadurch würde auch ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung des Pendlerwesens und der Abwanderungstendenzen aus den Randgemeinden Österreichs geleistet. Gleichzeitig sollten die Gemeinden verpflichtet werden, die zusätzlichen Mittel ausschließlich für die Verbesserung der Infrastruktur einzusetzen. Der Finanzausgleich bietet also die Chance, dem Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung (60 Prozent) zu entsprechen, in ländlichen Räumen zu leben und zu arbeiten, den Zuzug in die Städte zu verringern und damit auch dem Umweltgedanken Rechnung zu tragen.