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Finanzausgleich radikal neu?

Von Reinhard Binder

Politik

Experten-Symposium in Salzburg zur Reform des Föderalismus. | Salzburg. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer erklärte die Staatsreform zum Herzstück seiner Regierungsarbeit. Der Erfolgsdruck ist also groß, ein Scheitern fast verboten. Doch warum sollte es diesmal klappen? "Die Verfassung ist heute ein dichtes und undurchschaubares Geflecht. Ich habe es satt immer nur darüber zu reden. Die große Koalition ist die Basis für eine Reform", sieht die Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) die Zeit gekommen. Deshalb lud Burgstaller am Donnerstag zum Symposium "Föderalismus für das 21. Jahrhundert - Neue Bundesstaatlichkeit zwischen Effizienz und Legitimität" nach Salzburg.


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Ewald Wiederin, Verfassungsrechtler an der Uni Salzburg, sieht eine Einigung bei der Kompetenzverteilung, beim Bundesrat und bei der Finanzverfassung noch in weiter Ferne. Derzeit wird die Gesetzgebung vom Bund dominiert und die Verwaltung von den Ländern, was grundsätzlich sachgerecht und effizient sei. Eine Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen an die Länder ist für ihn aber illusorisch. Eine Verfassungsreform hält Wiederin dennoch für notwendig: "Die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes sind zu eng, die Abgrenzung zu den Ländern ist zu starr." Das im Konvent erarbeitete Dreisäulenmodell - Bund und Länder haben ausschließliche Kompetenzen, ergänzt durch eine dritte Säule, welche gemeinsamen Aufgaben regelt - könnte hier einen Ausweg bieten.

Für eine neue Finanzverfassung tritt Wifo-Budgetexpertin Margit Schratzenstaller ein. Mehr Steuerautonomie für Länder und Gemeinden brächte eine höhere Finanzierungsverantwortung und Kostentransparenz. Die Landesabgaben liegen heute bei nur 0,5 Prozent, die der Gemeinden bei 5 Prozent. Auf Gemeindeebene könnte sich Schratzenstaller grundbezogene Abgaben, auf Länderebene Kfz-bezogene Steuern wie die Nova vorstellen.

Einen Schritt weiter geht der Linzer Ökonom Friedrich Schneider. Er präsentierte einen radikalen Vorschlag für einen Finanzausgleich: Alle indirekten Steuern fließen dem Bund, alle direkten Steuern den Ländern, Gemeinden und derzeit existierenden Fonds zu. Ihre Aufteilung erfolgt nach einem definierten Schlüssel: 63 Prozent erhalten die Länder, 22 Prozent die Gemeinden, und 15 Prozent entfallen auf die Fonds.

Allerdings bräuchte es eine neue Aufgabenverteilung. Schneider schlägt vor, Unterricht und Bildung an die Länder abzugeben; der Bund sollte nur noch die Rahmenbedingungen vorgeben. Den Wohnbau könnten die Gemeinden besser regeln.

Burgstaller fand diese Ideen "faszinierend" und versprach, sie aufzunehmen.