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Steuersünder werden von eigener Polizeitruppe gejagt. | Abgabenbetrug sieht künftig auch Haftstrafen vor. | Wien. Nicht nur der berühmte schwarze Geldkoffer wird ins Visier genommen. Auch anonyme Überweisungen ins Ausland oder undurchsichtige Finanzierungsgeschäfte diverser Unternehmen stehen auf der Agenda ganz oben.
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Dazu ein verstärkter Kampf gegen die organisierte Schattenwirtschaft - mit der Gründung einer eigenen Finanzpolizei. Steuerhinterziehern soll es jedenfalls stärker an den Kragen gehen, ebenso soll der Sozialbetrug eingedämmt werden. All das umfasst ein frisch geschnürtes Maßnahmenpaket, das die rot-schwarze Regierung im Ministerrat abgesegnete.
Parlamentarisch umgesetzt werden soll das Vorhaben durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 sowie eine Novelle des Finanzstrafgesetzes noch im Herbst. Finanzminister Josef Pröll sieht jedenfalls einen "wesentlichen Fortschritt beim Kampf gegen Steuer- und Sozialbetrug", wie er im Pressefoyer nach dem Ministerrat betonte.
Um die Steuersünder effektiver verfolgen zu können, wird innerhalb der Finanzämter eine eigene Finanzpolizei eingerichtet. Dazu werden schon bestehende Einheiten zusammengeführt. So wird unter anderem die Kiab (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) um mehrere 100 Mitarbeiter aus der Landesverteidigung, Post und Telekom aufgestockt. Derzeit sind 40 Teams mit über 400 Beamten im Kampf gegen die organisierte Schattenwirtschaft auf Großbaustellen im Einsatz. Unter das gemeinsame Dach der neuen Polizeieinheit kommt auch die Soko Glücksspiel, die gerade aufgebaut wird.
Im Rahmen der Finanzstrafreform sind unter anderem Strafverschärfungen gegen Abgabenhinterziehung und -verkürzung sowie die Einführung des neuen Straftatbestandes "Abgabenbetrug" geplant. Darüber hinaus werden Gerichte laut dem Gesetzesentwurf künftig für Finanzvergehen erst ab 100.000 Euro statt bisher 75.000 Euro zuständig sein.
Bei Abgabenbetrug droht künftig Haftstrafe
Der neue Tatbestand Abgabenbetrug sieht anders als bisher in schweren Fällen zwingend eine Freiheitsstrafe vor - bis zu zehn Jahren. Daneben kann eine Geldstrafe bis zu zwei Millionen Euro verhängt werden, gegen Gesellschaften bis zu zehn Millionen Euro.
Im Zuge der Finanzstrafreform wird eine neue Grenze eingeführt, ab der die Prüfung eines vollen Finanzstrafverfahrens eingeleitet werden muss - wenn der Verdachtsbetrag mehr als 10.000 Euro im Jahr oder bei mehrjährigen Prüfungen insgesamt mehr als 33.000 Euro beträgt. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch die sofortige Bezahlung der Abgabennachforderung und eines sogenannten Verkürzungszuschlags (von zehn Prozent) eine strafrechtliche Verfolgung abzuwenden - Stichwort "Organstrafmandat".
Weiters wird es eine Meldepflicht bei Überweisungen von mehr als 100.000 Euro in Steueroasen geben. Zudem wird die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben wieder von sieben auf zehn Jahren verlängert.
Einige Punkte sind allerdings noch offen: Dabei geht es etwa um die abgabenrechtlich korrekte Erfassung, Besteuerung, und Kontrolle von Spekulationseinkünften.