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Finanzreformgesetz ändert die Arbeitssprengel der Steuerbehörden

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Nostalgische Erinnerungen an das Wiener Finanzamt für Körperschaften? Noch ist es nicht soweit, aber Ende 1999 wird das derzeitige "Finanzamt mit besonderem Aufgabenkreis" zu einem Amt "mit | allgemeinem Aufgabenkreis" abgestuft.


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Aus dem in Fachkreisen mit dem freundlichen Kürzel "FAK" bezeichneten "Wasserkopf" unter den heimischen Steuerbehörden wird ab dem Jahr 2000 das schlichte Finanzamt für den 23. Bezirk.

So sieht es das in der Vorwoche vom Ministerrat abgesegnete Finanzreformgesetz 1998 vor, mit dem auch gleich unter den Steuerbehörden der Wiener Randgemeinden ordentlich umgerührt wird.

Personal- und Raum-

einsparungen geplant

Die rückläufige Personalsituation in der Finanzverwaltung und der geradezu explosive Zuwachs unter den GesmbHs im Wiener Raum machen den Steuerbehörden zu schaffen. Deshalb lagen Überlegungen

nahe, einerseits Finanzämter zusammenzulegen, andererseits aber auch das überbeschäftigte Wiener KöSt-Amt zu entflechten. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf · eine Novelle zum Abgabenverwaltungs-

Organisationsgesetz · soll nun eine Umverteilung der Aufgaben im Bereich der Wiener Finanzämter eingeleitet werden.

Durch die Auflassung des für die Wiener Randgebiete zuständigen Finanzamts Wien-Umgebung sollen sogar Personaleinsparungen möglich werden (12 Planstellen werden überflüssig) und durch die

Übersiedlung des Finanzamts für den 1. Bezirk aus der Riemergasse soll das teure Gebäude in der Wiener Innenstadt zur Verwertung frei werden.

"FAK" wird künftig zum

Finanzamt für Wien 23

Im Mittelpunkt der Novelle steht die weitgehende Delegierung der Besteuerungsarbeit des Finanzamts für Körperschaften an andere Wiener Ämter. So soll die Betreuung der "kleinen" und "mittelgroßen"

Wiener GesmbHs (im Sinne des Handelsgesetzbuches) an die Bezirksfinanzämter abgegeben werden. Die fallbezogene Spezialisierung für Aktiengesellschaften, große GesmbHs und Genossenschaften soll jedoch

bundesweit den "Finanzämtern mit erweitertem Aufgabenbereich" überlassen bleiben.

Zu diesen besonderen Ämtern sollen künftig nicht nur (wie bisher) die Finanzämter Linz, Salzburg-Stadt, Graz-Stadt, Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch gehören, sondern · für den Bereich von Wien ·

eben auch das neubenannte Finanzamt für den 23. Bezirk.

Das alte FAK bzw. künftige neue "Wien 23" soll aber nicht nur (weiterhin) die großen Kapitalgesellschaften erfassen, sondern auch einen Teil des Amtsbereichs vom Finanzamt Ullmannstraße übernehmen.

Das derzeit für vier Bezirke zuständige, übergroße Steueramt bleibt künftig im Wiener Raum "nur" mehr für den 12., 13. und 14. Stadtbezirk zuständig.

Randgemeinden

neu aufgeteilt

Mit Ende 1999 gehen auch für das Finanzamt Wien-Umgebung die Lichter aus. Die Agenden dieses eigentlich nach Niederösterreich ressortierenden Amts werden von den nächstgelegenen Wiener

Bezirksämter übernommen. Nur der Gerichtsbezirk Schwechat und die Marktgemeinde Gerasdorf werden am gleichen Standort wie bisher "beamtshandelt" -allerdings künftig vom Finanzamt für den 3. und 11.

Bezirk.

Neu orientieren müssen sich auch die Steuerzahler von Klosterneuburg und Purkersdorf. Während die Bewohner der Stadt an der Donau künftig zum Wiener Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk pilgern

müssen, werden die Zensiten aus dem Wienerwald-Bezirk Purkersdorf künftig in die Wiener Ullmannstraße beordert, wo sie vom Finanzamt für den 12., 13. und 14. Bezirk empfangen werden.

Auflösung der

Gebührenämter?

Die vor allem von den Bezirkspolitikern stark gerügten Veränderungspläne bei den Finanzämtern Seidengasse und Kriehubergasse sind im Gesetzentwurf nicht enthalten. Bei diesen Bezirksämtern bleibt

somit alles beim alten.

Unverändert mit "besonderem Aufgabenkreis" betraut bleiben die Finanzämter für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien, Linz, Salzburg, Graz, Klagenfurt und Innsbruck. Ganz so sicher ist aber auch das

nicht. Denn mit einer besonderen Klausel im Gesetz behält sich der Finanzminister ausdrücklich das Recht vor, die diesen Sonderämtern obliegenden Agenden irgendwann per Verordnung den Finanzämtern

mit "allgemeinem Aufgabenkreis" (d.s. praktisch alle Bezirksfinanzämter) zu übertragen. Mit einer weiteren Verordnungsermächtigung behält sich der Minister auch vor, die Besteuerung der Konzerne

besser in den Griff zu kriegen.

Finanzamt Eisenstadt

wird aufgewertet

Wenn es organisatorisch zweckmäßig ist, soll die Besteuerung aller an einem Organkreis oder Konzern beteiligten Unternehmen (ohne Rücksicht auf die Rechtsform) jenem Finanzamt übertragen werden,

in dessen Bereich sich der Sitz der Muttergesellschaft oder der Konzernleitung befindet.

Mit einer Sonderfunktion soll künftig das kleine Finanzamt in Eisenstadt geadelt werden. Es wird österreichweit für die Rückzahlung von Abgaben zuständig sein, die von Antragstellern aufgrund

völkerrechtlicher Verträge, meist von Doppelbesteuerungsabkommen, begehrt werden.

Bedauern über die

Auflösung des Spezialkorps

Steuerzahler und Steuerberater sind vom künftigen Wechsel der fiskalischen Amtszimmer derzeit noch wenig beeindruckt. Unterschiedlich sind dagegen die Äußerungen der betroffenen Beamten. Während

man sich im Amt Ullmannstraße spürbare Arbeitserleichterungen erhofft hatte, die nun doch nicht eintreten, glaubt man im Amt Erdbergstraße (Wien-Umgebung), daß sich die amtsgewohnten Steuerzahler nur

schwer an "ihre" neuen Steuerschalter gewöhnen werden. Und aus dem Amtshaus bei der Urania (FAK) hört man gar Worte des Bedauerns: weniger wegen der Zurückstufung zu einem "allgemeinen" Amt, als

vielmehr wegen der Zerschlagung eines Spezialkorps. Nostalgie aus dem Wiener Finanzamt für Körperschaften?