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Finanzsteuer entzweit EU-Länder

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik

Minister von Einigung zu europäischer Bankenaufsicht noch entfernt.


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Brüssel. Das mühsame Ringen um eine neue Finanzsteuer findet kein Ende. Zwar könnte die Gruppe der EU-Staaten, die eine Abgabe auf Finanztransaktionen einführen möchten, nun von elf sogar auf zwölf Länder anwachsen: Die Niederlande könnten sich der verstärkten Zusammenarbeit für eine Finanztransaktionssteuer anschließen, sagt der holländische Vertreter beim EU-Finanzministerrat in Brüssel. Dafür gebe es aber Bedingungen: Die Mittel aus der Steuer dürften nicht als Eigenmittel in den EU-Haushalt fließen und es dürfe keine Auswirkungen auf Pensionsfonds geben.

Die Steuer hakt nun noch daran, dass für die verstärkte Zusammenarbeit das Einverständnis anderer Mitgliedsländer nötig ist. Dies könnte mehr Zeit in Anspruch nehmen, als von den Willigen erhofft, zeigte sich beim Treffen der EU-Finanzminister.

Dabei haben Deutschland und Österreich die Einnahmen aus der künftigen Steuer bereits in ihre Haushaltspläne integriert. Wien erhofft sich ab 2014 jährlich rund 500 Millionen Euro fürs Budget.

Doch nun gibt es ein Tauziehen um das rechtliche Vorgehen. Während die elf bis zwölf Interessierten auf eine rasche Einwilligung der anderen drängen, möchten einige zuvor den Vorschlag der EU-Kommission für diese Zusammenarbeit sehen. Großbritannien und Polen begründen diese Forderung damit, dass sie die Auswirkungen auf den gesamten Binnenmarkt kennen möchten. Den Versicherungen von Steuerkommissar Algirdas Semeta, dass kein wirtschaftlicher Schaden nachgewiesen werden könne, wollen sie nicht einfach so glauben. Juristen der EU-Kommission geben jedoch zu bedenken, dass über den konkreten Vorschlag nur jene Länder beraten sollten, die die Pläne tatsächlich umsetzen. Da diese Debatte sich nun im Kreis dreht, scheint der angepeilte Starttermin für die Besteuerung - 2013 - kaum haltbar.

Von einer Einigung entfernt waren die Minister auch bei der geplanten europäischen Bankenaufsicht. Bis Jahresende wollte sich die EU zumindest auf den Rechtsrahmen verständigen. Doch wesentliche Elemente sind noch nicht geklärt - das könne offenbar nur "auf höchster politischer Ebene" geschehen, sagte ein EU-Diplomat. So wird das Thema die EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrem regulären Gipfeltreffen in einem Monat beschäftigen.

Ringen um Mitsprache

Zu besprechen haben sie nicht nur den wackeligen Zeitplan: Unsicher bleibt etwa, wann die gemeinsame Aufsicht welche Banken umfassen soll. Ebenso ist die genaue Verteilung der Aufgaben zwischen der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Behörden zu klären. Während die EZB das oberste Kontrollorgan werden soll, könnten die staatlichen Aufseher ihre Kompetenzen etwa beim Konsumentenschutz oder im Vorgehen gegen Geldwäsche behalten. Doch stellt sich beispielsweise die Frage, ob die EZB Banklizenzen ebenso erteilen wie entziehen kann - für die Sanierung oder Auflösung von Geldinstituten müssen nämlich erst recht meist die Steuerpflichtigen des jeweiligen Landes zahlen.

Zusätzliches Kopfzerbrechen bereiten Überlegungen, wie Nicht-Eurostaaten in die Aufsicht eingebunden werden können. Im EZB-Rat sind sie nämlich nicht vertreten - und haben daher keine Stimmrechte. Das will Schweden etwa nicht akzeptieren. Aber auch Polen, das eine Teilnahme an der Bankenaufsicht nicht ausschließt, hätte gern etwas Mitbestimmung. Großbritannien wiederum pocht auf eine Lösung für die Überwachungsstrukturen, bei der die 17 Mitglieder der Eurozone nicht automatisch die anderen zehn EU-Staaten überstimmen können.

Wegen der regen Tätigkeit österreichischer Banken in Osteuropa ist auch Wien daran gelegen, dass die Nicht-Euroländer in der Aufsicht berücksichtigt werden. "Höchstes Interesse" daran bekundete denn auch Finanzministerin Maria Fekter. Beim Treffen mit ihren Amtskollegen plädierte sie für einen Mechanismus zur Beteiligung der Nicht-Euroländer. Dies könnte etwa über die Europäische Bankenaufsicht (EBA) in London erfolgen. Zu deren Aufgaben soll die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen anderen Aufsehern gehören.