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Finanzsteuer: Ungarn fixiert die Eckdaten

Von WZ-Korrespondentin Karin Rogalska

Wirtschaft

Parlament stimmt nächste Woche | über Gesetzesentwurf ab.


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Budapest. Ungarns Regierung hat sich mit der Bankenvereinigung des Landes über Details zur geplanten Finanztransaktionssteuer verständigt. Die Einigung ist Grundlage für einen Gesetzesentwurf, über den das Parlament in Budapest voraussichtlich kommende Woche abstimmt.

Je nach Typ werden Finanztransaktionen künftig mit einem Steuersatz zwischen 0,01 und 0,2 Prozent besteuert. Pro Transaktion sind maximal 21 Euro an Steuern abzuführen. Die von einer Bank abgeführte Transaktionssteuer ist auf den Kontoauszügen auszuweisen.

Außer Transaktionen von Banken unterliegen der Steuer auch Transaktionen der Notenbank sowie des Fiskus. Damit fallen auch Verschiebungen von Positionen der Kreditinstitute bei der Zentralbank unter die Steuer. Besteuert werden sollen auch Leistungen von Wechselstuben, deren Betreiber nicht im Auftrag von Handelsbanken tätig werden.

Transaktionen mit einem Wert von umgerechnet weniger als 5266 Euro sind nicht steuerpflichtig, zunächst war über einen Grenzwert von umgerechnet 17.555 Euro verhandelt worden. Im Übrigen will Wirtschaftsminister György Matolcsy die Finanztransaktionssteuer zum 1. Juli 2013 auf alle Transaktionen zwischen Unternehmen ausdehnen, "um eine gleichmäßige Lastenverteilung zu erreichen".

Eine Reihe von Ausnahmen

Ausgenommen von der Finanztransaktionssteuer bleiben dem Entwurf zufolge nicht weiter spezifizierte "Service-Transaktionen", Transaktionen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften, Überweisungen von Investmentfonds an Anteilseigner, Einzahlungen aufs eigene Bankkonto, Transaktionen zwischen Banken und Überweisungen zur Erbringung von Sicherheiten. Noch verhandelt wird, ob auch Darlehen und Kredite der künftigen Steuer unterliegen.