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Fiskus bläst zum Halali auf Steuersünder

Von Erich Wolf

Wirtschaft

Vermehrt Haft- statt Geldstrafen vorgesehen. | Abgabenbetrug wird neuer Straftatbestand. | Wien. Finanzminister Josef Pröll informiert mit großflächigen Annoncen in den Massenmedien: Steuersünder werden angeprangert, denn Steuerbetrug sei kein Kavaliersdelikt. Die Motivation zur Ehrlichkeit soll erhöht werden. Nun ist die Katze aus dem Sack, das Finanzstrafgesetz soll reformiert, ein neues Betrugsbekämpfungsgesetz beschlossen werden.


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Das Gesetz ist zwar noch nicht beschlossen, einige Verschärfungen gelten allerdings schon als (fast) sicher. Mit welchen Verschärfungen ist nun ab 1. Jänner 2011 zu rechnen? Bisher waren Haftstrafen äußerst selten, Geldstrafen die Regel. Nach den Wünschen der Reformer soll es nun für bestimmte Delikte wie beispielsweise für eine "bandenmäßige Abgabenhinterziehung" primäre Freiheitsstrafen geben. In der Praxis wird vielleicht nicht so heiß gegessen wie gekocht, immerhin erlaubt der Gesetzesentwurf auch eine Geldstrafe in Höhe von 500.000 Euro an Stelle der Freiheitsstrafen nach dem Strafgesetzbuch.

Bis zu zehn Jahre Haft

Das harmlos klingende Wörtchen "Abgabenhinterziehung" soll mit dem drastischen Wort "Abgabenbetrug" ergänzt werden. Wer Rechnungen oder Urkunden fälscht, um Steuervorteile zu erlangen, soll mit einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren Haft rechnen können.

Diese Delikte gelten als "Verbrechen" im Sinne des Strafgesetzbuches. Sie sind nicht mehr vor einer Finanzstrafbehörde, sondern vor einem Strafgericht zu behandeln. An Stelle einer "Verkehrsstrafe" für Hinterziehung wandert man nun gleich hinter schwedische Gardinen.

Große Aufregung haben die öffentlich diskutierten Selbstanzeigen von Meischberger & Co verursacht. Ein Schreiben wie beispielsweise dieses: "Liebe Finanzbehörde, ich habe 10,0 Millionen Euro (oder nur 7,0 Millionen Euro?) vergessen in die Steuererklärung aufzunehmen, ist doch wirklich eine lässliche Sünde, gerne zahle ich nach, nur bitte nicht sofort, für mich und den Fiskus ist nichts geblieben, bitte schickt mir erst in zwei Jahren einen Zahlschein, bleibe ich doch jetzt bitte straffrei?.. ." sollen zukünftig seltener beim Fiskus einlangen. Laut der Novelle muss der schuldige Abgabenbetrag binnen einer Frist von einem Monat tatsächlich entrichtet werden, ohne die Straffreiheit zu verlieren. Sonst ist die Straffreiheit verloren. Eine zweite oder sogar eine dritte Selbstanzeige für eine bestimmte Steuer soll nur dann zur Straffreiheit führen, wenn ein Erhöhungsbetrag von 25 Prozent gezahlt wird.

Apropos Meischberger: Der Entwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz enthält auch scharfen Tobak in Sachen Vermittlungs- und Beraterhonorare. Wer derartige Zahlungen ins Ausland über 100.000 Euro pro Kalenderjahr und Empfänger leistet, wird der Finanz umfangreich Meldung erstatten müssen.

Weiters plant man am Amtssitz des Finanzministers in der Himmelpfortgasse, den Auftraggebern im Baugewerbe zusätzliche Haftungsregeln vorzuschreiben. Und die Verjährungsfristen sollen von sieben auf zehn Jahre verlängert werden.

"Finanzpolizei" ermittelt

Außerdem will die Regierung eine neue Behörde aus dem Boden stampfen. Sie wird den abschreckenden Namen "Finanzpolizei" tragen. Deren Beamte sollen uneingeschränkt Zugang zu Grundstücken und Betriebsstätten bekommen, wenn man dort Verdächtige vermutet. Ist Gefahr in Verzug, dürfen sich die Finanzpolizisten gleich vor Ort mittels Exekutionstitel Geld von potenziellen Abgabenhinterziehern holen.

Auch wenn die endgültigen Gesetzesbeschlüsse noch ausstehen, ist eines klar: Für Steuersünder brechen härtere Zeiten an. Und auch brave Steuerzahler können künftig leicht ins Visier der Finanzpolizei geraten.

Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.