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Fiskus will Steuererklärungen mit möglichst wenig Papier

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Steuererklärungen, die nur mehr aus Steuererklärungen bestehen? So sieht es jedenfalls die Finanz als Fernziel vor. Im Zuge des forcierten Drucks auf die Steuerzahler, die Jahreserklärungen ab 2003 möglichst elektronisch einzusenden und den Papierkrieg zu vermeiden, müssen die Behörden auf die Detailunterlagen zu den Steuererklärungen teilweise verzichten. Es genügt vielfach, wenn die Betriebseinnahmen und -ausgaben in den Steuerformularen gruppenweise dargestellt werden.


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Mit Ausnahmen. So müssen bilanzierende Unternehmen vorläufig auch weiterhin ihren Jahresabschluss, Geschäftsbericht, Wirtschaftsprüferbericht, usw. papiermäßig einsenden bzw. dem Finanzamt postalisch nachreichen, wenn die Steuererklärungen selbst elektronisch übermittelt werden.

Diese Situation bleibt so lange, bis die Finanzämter diese Unterlagen in "strukturierter Form" elektronisch entgegennehmen können, was für das Jahr 2003 jedenfalls noch nicht möglich ist.

Dagegen entfällt für alle Einnahmen-Ausgaben-Rechner sowie für die Besitzer von Immobilien die Verpflichtung, dem Finanzamt die bisher üblichen gesonderten Beilagen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Überschussrechnungen, usw.) vorzulegen; es genügen die (gruppenweisen) Eintragungen in die Steuerformulare. Nur die Bezieher der sogenannten § 29-Einkünfte (wiederkehrende Bezüge, steuerpflichtige Renten- und Spekulationsgeschäfte, Funktionsgebühren, usw.) müssen auch weiterhin zu ihren Steuererklärungen ausführliche Details vorsehen, egal ob die Erklärungen elektronisch oder per Papier abgegeben werden.

In einem ausführlichen Erlass des Ministeriums wird den Steuerzahlern im Übrigen auch Beruhigendes verheißen. Bei unbeabsichtigten Verstößen gegen den elektronischen oder papiermäßigen Steuererklärungszirkus für 2003 soll es weder Verspätungszuschläge noch Zwangsstrafen noch Finanzstrafverfahren geben. Eine Toleranz, die wohl auch notwendig ist.