Zum Hauptinhalt springen

Fix: Keine Zerschlagung der Energiekonzerne

Von Wolfgang Tucek

Wirtschaft

Einigung auf EU-Energiepaket. | Rechte der Konsumenten gestärkt. | Brüssel. Nach langem Tauziehen erzielten die Verhandler der Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments einen Kompromiss zur Neuregelung des Strom- und Gasmarktes. Kern ist die stärkere Trennung von Energieerzeugern und -händlern sowie dem Betrieb der Übertragungsnetze.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Abgewendet werden konnte dabei die von der EU-Kommission präferierte Variante der Zwangsenteignung der Energiekonzerne - nur so sei der freie Netzzugang von Mitbewerbern garantiert, hatte Brüssel gemeint. In einigen Ländern wie Großbritannien und den Niederlanden gibt es diese Regelung bereits.

Statt des verpflichtenden Verkaufs der Hochspannungsleitungen konnten Frankreich, Deutschland, Österreich und einige weitere Länder die lediglich stärkere Abtrennung der Netztochter vom Mutterkonzern durchbringen. So werden eine klare personelle und strukturelle Trennung der Netzbetreibergesellschaft unter dem Konzerndach sowie eine Stärkung der Regulierungsbehörden (in Österreich E-Control) vorgesehen.

Um die Einhaltung der EU-Regelungen durch Konzerne wie die russische Gazprom zu garantieren, gilt eine Gegenseitigkeitsklausel: Wollen Nicht-EU-Konzerne in EU-Ländern Energie verkaufen und gleichzeitig Netze betreiben, so müssen sie dieselben Regeln einhalten wie die ansässigen Firmen.

Zur Stärkung der Konsumentenrechte soll künftig der Wechsel eines Strom- oder Gasanbieters kostenlos innerhalb von drei Wochen möglich sein. Spätestens nach sechs Wochen muss die Endabrechnung da sein. Für Service-Versäumnisse der Versorger soll es finanzielle Entschädigungen geben und für die Problemschlichtung ein Energieombudsmann eingerichtet werden. Dem informellen Kompromiss müssen noch die Mitgliedsstaaten und eine ausreichende Mehrheit zustimmen, üblicherweise hält die Einigung jedoch.