Ihrer Forderung nach Qualitätssicherung in der Kinderbetreuung haben gestern Non-Profit-Organisationen (NPO), auf Ebene einer Plattform, Nachdruck verliehen und einen Gesetzentwurf präsentiert.
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"Eltern haben Glück oder Pech, je nach dem, in welchem Bundesland sie wohnen", meint Waltraud Witowetz-Müller von den Kindefreunden. Denn derzeit fällt die Kinderbetreuung (Hort, Kindergarten,
Tagesmütter usw.) in die Kompetenz der Länder. Um die "regionalen Fürstentümer", so der Volkshilfe-Präsident Josef Weidenholzer, an einen Tisch zu bringen, wurde ein Bundes-Rahmengesetz
ausgearbeitet, um Mindeststandards in der Kinderbetreuung (die "Wiener Zeitung" berichtete mehrfach) zu garantieren. Auch soll es eine gemeinsame Ausbildung für alle sozialpädagogischen Berufe
geben.
Daß Österreich Nachholbedarf hat und es zusätzlicher Betreuungsplätze (insbesondere für Kleinkinder) bedarf, darin sind sich alle Beteiligten einig. Bei der Finanzierung kann sich Arbeiterkammer-
Präsident Herbert Tumpel von der SPÖ vorstellen, daß die Überschüsse aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) angezapft werden. Für die ÖVP-Abgeordnete und Erziehungswissenschafterin Gertrude
Brinek ist das "eine sinnvolle Idee". Studien in Dänemark hätten etwa ergeben, daß es sich mittel- und langfristig rechnet, in die Kinderbetreuung zu investieren. Je weniger Frauen aufgrund von
Betreuungspflichten in einem Betrieb ausfallen, um so günstiger sei es, untermauert Tumpel.