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Flexibel arbeiten

Von Reinhard Göweil

Leitartikel
Chefredakteur Reinhard Göweil.

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"Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Lösung der Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bis 30. Juni 2017 sollen die Sozialpartner ein Paket vereinbaren."

So lautet die Formulierung im neuen Arbeitsprogramm der Koalition. Die Sozialpartner rasseln nun mit den Säbeln, am Ende werden sie sich einigen. Der Schmach einer gesetzlichen Regelung werden sich beide nicht aussetzen.

Was da derzeit zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite hin- und herfliegt, ist also nicht sehr ernst zu nehmen. Vorsicht vor der kommenden Einigung ist trotzdem geboten, denn die Sozialpartner neigen zu komplizierten Lösungen. So gibt es - etwa bei den Metallern - bereits eine Arbeitszeitflexibilisierung, die einen Zwölf-Stunden-Tag erlaubt. Die dahinterstehende Betriebsvereinbarung macht es nicht einfacher. Kleinbetriebe ohne Betriebsrat müssten zur Gewerkschaft gehen - ein eher theoretisches Konstrukt. Ob die Regelung Ein-Personen-Unternehmen umfasst, die vor allem wegen der Vermeidung von Arbeitszeitbeschränkungen als Unternehmer tätig sind, ist offen.

Und schließlich gibt es "soft-facts", die sich einer generellen Vereinbarung weitgehend entziehen. So hat etwa das Beratungsunternehmen Deloitte im Juli 2015 festgestellt, dass das größte Hindernis für flexibles Arbeiten die jeweilige Führungskultur im Unternehmen ist. "Mobiles Arbeiten macht der einfachen Formel Anwesenheit = Leistung endgültig einen Strich durch die Rechnung", schreibt die Studienautorin.

In der Fertigung ist dies einfacher zu regeln, aber im Dienstleistungsbereich stellt dies eine enorme Hürde dar, die auch kein Generalkollektivvertrag beseitigen kann. Vertrauen und Ergebnisorientierung sind eine Frage der Unternehmenskultur, nicht der Entlohnung.

Während in gut bezahlten Industriejobs Freizeit als Ausgleich durchaus eine Rolle spielt, steht bei vielen Dienstleistungsjobs das Einkommen im Vordergrund. Eine Möglichkeit wäre, Ein-Personen-Unternehmer auch gewerkschaftlich zu vertreten und bei der Gebietskrankenkasse zu versichern. Das hängt mit Flexibilisierung zusammen, aber es wird wohl kaum in einer flexiblen Arbeitszeitregelung vorkommen, die von Sozialpartnern erarbeitet wird.