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Fluch oder Segen - eine Frage der Sicht!!!

Von Robert Cvrkal, Bürgerjournalist

Gastkommentare

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 12 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Dieses Mal werde ich anhand von 2 Beispielen nämlich dem Handy und dem Amtsgeheimnis unterschiedliche Situation darstellen und Gemeinsamkeiten hervorstreichen und den Nachweis erbringen, dass uns beide mehr oder weniger permanent verfolgen und dass es angebracht ist sowohl neue Errungenschaften als auch Altbewährtes immer wieder zu hinterfragen.

Zumindest die ältere Bevölkerung hat es erlebt, wie es beim Festnetz den sogenannten Viertel-Anschluss gegeben hat, wo man sich immer wieder geärgert hat, wenn man auf einen wichtigen Anruf gewartet hat, während der  Nachbar wieder einmal sein Endlostelefonat geführt hat. Im Gegensatz dazu gibt es in Österreich Niemanden mehr der sich erinnern kann, wie es vor dem Amtgeheimnis war, da dieses noch aus der Monarchie stammt.

Mit dem Einzug des Handys, welches für manche von uns überlebensnotwendig ist, sind wir jederzeit erreichbar geworden, was als Fluch oder als Segen anzusehen ist. Es ist eindeutig ein Segen, wenn man in finsterer Nacht einsam auf einer kaum frequentierten Landstraße auf einmal eine Panne hat und zum Handy greifen kann und sich Hilfe rufen kann. Damit das funktioniert muss das Gebiet über ein Netz von Sendemasten überzogen sein damit sich das Handy auch einloggen kann.

Der Segen des Einen (Erreichbarkeit) ist der Fluch des Anderen der den Sendemasten vor der Haustüre hat und dessen Wohn- und Lebensqualität entsprechend beeinflusst wird. Es ist dieses Ungleichgewicht der Kräfte zwischen dem kleinen Normalbürger und den großen Wirtschaftskonzernen und auch sehr oft mangelndes Einfühlungsvermögen die zu heftigen Kontroversen führen. Es ist nicht so, dass die Bevölkerung von vornherein gegen ALLES ist, sondern dieses permanente Drüberfahren und mangelndes Fingerspitzengefühl führen oft zu unüberbrückbaren Differenzen. Warum müssen z. B. Handymasten auf Dächern von Kindergärten, Schulen usw. montiert werden und warum wird dann auch noch mit voller Leistung gefahren, wenn ein annähernd gleiches Ergebnis auch mit einer deutlich geringeren Strahlenbelastung möglich wäre? Wie bei vielen Dingen im Leben ist es so, dass wenn beide Seiten aufeinander Rücksicht nehmen würden, dann wäre unsere Gesellschaft viel lebenswerter.

Soll jetzt z. B. ein Sendemast in deiner Umgebung aufgestellt werden und du willst dich über die entsprechende vorhersehbare Belastung bei der zuständigen Behörde erkundigen und z. B. in Gutachten Einsicht nehmen, dann scheitert dieser Versuch zumeist bereits am Amtsgeheimnis. Schätzungsweise zumindest 90 % der Bürger geben auf, wenn die Behörde ihnen unter Berufung auf das Amtsgeheimnis mitteilt, dass sie ihnen leider keinerlei Auskunft über diese Angelegenheit geben dürfen. Rechtskundige weisen dann die Behörde darauf hin, dass es in unterschiedlichen Rechtsvorschriften auch eine Auskunftspflicht der Behörde gibt, womit dann die Behörde kooperativer wird. Wird dann auch noch gedroht den Rechtsweg durchzuziehen bzw. auch eingeleitet dann steigt entsprechend die Auskunftsbereitschaft der Behörde. Nur wenn es hochkommt erhält somit vielleicht 1 % der Bevölkerung jene Auskunft, die sie benötigt um einen entsprechenden Sachverhalt auch umfassend beurteilen zu können.

Während Rechtskundige somit bei Nebensächlichkeiten von der Behörde sehr oft bereitswillig Auskunft erhalten, sieht die Problematik schon ganz anders aus, wenn der Antragsteller im Falle einer ablehnenden Antwort die Behörde ersucht, jene konkreten Rechtsbestimmungen anzugeben auf Basis derer die Informationserteilung verweigert wird. Auf diese für den Antragsteller für den weiteren Rechtsweg entscheidende Begründung herrscht seitens der Behörde entsprechend meinen Erfahrungen wochen- monatelanges, wenn nicht sogar ewiges Schweigen.

Der ewige Verweis auf den Datenschutz kann es wohl nicht sein, weil es ja auch das sogenannte öffentliche Interesse gibt, welches unter gewissen Voraussetzung als höherwertig einzustufen ist. Man braucht nur den allseits bekannten Fall von General Entacher heranziehen, wo das öffentliche Interesse oder eigentlich die Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung als höherwertig eingestuft wurde, als die aus der Befehlskette bzw. aus sonstigen rechtlichen Bestimmungen abgeleiteten Verpflichtungen des Generals gegenüber seinem zuständigen Minister Darabos.

Nachdem nicht anzunehmen ist, dass die Behörde von sich aus dieses Schweigen in der Regel brechen wird und damit für den Antragsteller ein erheblicher Nachteil gegenüber der Behörde gegeben ist, wäre meines Erachtens der Gesetzgeber gefordert zumindest auf Verlangen dafür zu sorgen, dass die Behörde zu einer entsprechenden Angabe der Rechtsnorm verpflichtet wird. Mal sehen, ob eine Parlamentspartei bereit ist eine solche Forderung auch öffentlich zu unterstützen.

Jetzt sollte man sich fragen, warum gibt es dieses reflexartige berufen auf das Amtsgeheimnis durch die Behörde?

Dazu muss man wissen, dass die Behörde, wenn sie einen Hoheitsakt setzt, dieser Hoheitsakt (z. B. Bescheid) nicht nur gegenüber dem Bescheidempfänger nach Ablauf der Einspruchfrist verbindlich ist, sondern auch gegenüber der Behörde selbst. Die Auswirkungen dieses Faktums will ich anhand eines Beispieles illustrieren. Ursprünglich hatte die Riegerbank eine Konzession, die es ihr ermöglichte ausschließlich Geldwechselgeschäfte durchzuführen. Zu einem späteren Zeitpunkt hat die Behörde den Begriff Bank statt Wechselstube verwendet, wodurch die Riegerbank eine Vollbankenkonzession erhielt. Wenn man sich der Auswirkungen eines falschen Hoheitsaktes bewußt wird, dann versteht man auch warum die Behörde die Strategie der Fehlervermeidung eingeschlagen hat und zunächst einmal jede Auskunft mit dem Hinweis auf das Amtgeheimnis verweigert.

Durch die Berufung auf das Amtsgeheimnis entsteht ein meines Erachtens nach ein kaum zu rechtfertigendes Informationsungleichgewicht zwischen Poltik/Behörde und der Bevölkerung. Damit auch die Bürger zu den notwendigen Informationen (z. B. Gutachten) kommen, müsste es die Möglichkeit geben, dass die Behörde auf Verlangen des Antragstellers vom Gesetzgeber her genau definierte Informationen (z. B. Gutachten, usw.) weiterleitet ohne dass dadurch eine weitergehende Rechtswirkung (siehe Beispiel Riegerbank) entsteht.

Die Bevölkerung hat ein Recht und die Poltik/Verwaltung die Verpflichtung zur Information. Letzten Endes sollte es zwischen Politik/Verwaltung und der Bevölkerung einen frühzeitigen, ergebnisoffenen und ehrlichen Dialog geben.

Ein weiterer interessanter Artikel ist unter dem Link

http://www.wienerzeitung.at/meinungen/gastkommentare/455425_Der-groesste-Betrug-bzw.-Selbstbetrug-in-der-Geschichte-der-2.-Republik.html

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