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Flüchtlingsansturm überfordert die Griechen - und die EU-Asylpolitik

Von Georg Friesenbichler

Analysen

Gestern wurde in Wien die Entscheidung über die Abschiebung einer Afghanin nach Griechenland bekannt, heute verhandeln die deutschen Höchstrichterkollegen in Karlsruhe einen ähnlichen Fall, in dem es um einen irakischen Asylwerber geht. Man wird sehen, ob das deutsche Verfassungsgericht ähnlich milde mit den Behörden verfahren wird wie das österreichische, das Abschiebungen nach Griechenland nicht verbietet, sondern nur die Auflagen dafür verschärft.


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Internationale Menschenrechtsorganisationen fordern seit langem einen generellen Stopp für die Rückführung von Flüchtlingen nach Griechenland, weil dort ein ordentliches Asylverfahren nicht möglich ist. Die Herkunftsländer vieler Flüchtlinge würden eine gründliche Prüfung von Asylanträgen nahelegen: Afghanistan, Irak, Iran und Somalia. Asylwerber aus diesen Ländern werden oft einfach freigelassen, mit der Auflage, Griechenland innerhalb eines Monats zu verlassen, egal wohin. Andere müssen monatelang auf die Erledigung ihrer Verfahren warten, die fast immer negativ enden.

Die Griechen, die ohnehin mit einer schweren Wirtschaftskrise konfrontiert sind, sind mit dem Ansturm auf ihre Grenzen völlig überfordert. Sie haben schon Probleme mit ihrem eigenen Strafvollzug, wie der UNO-Sonderberichterstatter für Folter, der Österreicher Manfred Nowak, unlängst feststellte: Derzeit sind 12.000 Menschen in Haft, die Gefängnisse haben nur Platz für 9100. Untersuchungshäftlinge werden gemeinsam mit Verurteilten inhaftiert, die sanitären Verhältnisse in den Gefängnissen sind schrecklich.

Noch schlimmer ist es in den Flüchtlingslagern. Fast nirgends entsprechen dort die Bedingungen den internationalen Minimalstandards für menschliche Behandlung, stellt Nowak fest. Andernorts bilden sich illegale Slums von obdachlosen Flüchtlingen, was wiederum zu rassistischen Gewaltausbrüchen der ortsansässigen Bevölkerung führt.

Die Niederlande, Belgien, Norwegen und Großbritannien haben deshalb die auf dem Dublin-II-Abkommen beruhende Rückführung von Flüchtlingen nach Griechenland bereits gestoppt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat angekündigt, in an ihn herangetragenen Einzelfällen zu verfügen, dass Dublin-Überstellungen nach Griechenland unzulässig sind.

Nowak schließt sich der Forderung nach einem Rückführungsstopp an, plädiert aber gleichzeitig auch für eine Überarbeitung der Dublin-Richtlinie und europäische Hilfe für die Griechen. Die EU will aber lediglich einige Dutzend Beamte ihrer Frontex-Agentur schicken, die die Grenzen besser schützen sollen. Von einer Reform von Dublin II will niemand sprechen, ebenso wenig von einer solidarischen Verteilung der Lasten durch die Flüchtlingsströme. Der Plan einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik wurde auf die lange Bank geschoben. Nicht nur die Griechen sind überfordert.

Siehe auch:Ein Stopp, der fast einer ist