Zum Hauptinhalt springen

Flüchtlingsheim in Kärnten?

Von Katharina Schmidt

Politik

Fekter verteidigt Pläne für Leobener Schubhaftzentrum. | "Pläne schon sehr weit gediehen." | Experten-Kritik zu Bleiberechts-Entwurf. | Wien. Zu einem Wortgefecht zwischen Innenministerin Maria Fekter und dem BZÖ-Nationalratsabgeordneten Gerald Grosz ist es am Dienstag im Innenausschuss des Parlaments gekommen. In einem Antrag forderte das BZÖ die "sofortige Abstandnahme" vom Projekt eines Schubhaftzentrums in Leoben.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 15 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Grosz, seines Zeichens Chef der steirischen Orangen, wollte von Fekter wissen, warum es denn unbedingt Leoben sein müsse. Fekter entgegnete, dass bereits ihr Amtsvorgänger Günther Platter eine "intensive Standortsuche" für ein "Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen", also das im BZÖ-Antrag inkriminierte Schubhaftzentrum, betrieben habe. Leoben sei nun einmal praktisch gelegen: Es gebe eine Anbindung an die Autobahn, der nahe Flughafen Zeltweg eigne sich für Charterabschiebungen und vor allem gebe es durch die Justizanstalt schon die nötige Infrastruktur, wie etwa Bewährungshelfer. Fekters Fazit: "Es gibt keinen weiteren Standort, der dem nur annähernd gleichkäme." Außerdem sei die Planung für Leoben schon sehr weit gediehen.

Weniger weit gediehen ist ein anderer Plan in Sachen Asyl: Laut Regierungsprogramm soll zusätzlich zu den bestehenden Erstaufnahmestellen (EASt) für Flüchtlinge in Niederösterreich (Traiskirchen und Schwechat) und Oberösterreich (Thalham) ein weiteres EASt "im Süden Österreichs" geschaffen werden. Sowohl die Steiermark als auch Kärnten lehnen dies jedoch ab.

Wenn in Leoben ein Schubhaftzentrum errichtet wird, dann ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass die vierte EASt in Kärnten angesiedelt wird. Denn Fekter erklärte, sie werde "danach trachten, dass die Infrastruktureinrichtungen gleichmäßig auf Österreich verteilt werden."

Wirtschaftsfaktor EASt

Außerdem kritisierte sie indirekt Kärnten dafür, dass das Land nach wie vor seine Verpflichtung zur Aufnahme von Asylwerbern in der Grundversorgung nicht erfülle: "Wie kommen die anderen Bundesländer dazu, dass einige Länder ihre 15a-Vereinbarung nicht einhalten?" Eine solche Aufnahmestelle brächte auch positive wirtschaftliche Effekte wie mehr Arbeitsplätze. "In Kärnten gibt es eine Fülle von sehr strukturschwachen Gemeinden", meinte die Ministerin dazu.

Während es aus dem Innenressort heißt, dass man derzeit eine Bedarfserhebung durchführe und erst dann nach einem Standort suchen werde, weisen unbestätigte Gerüchte auf den möglichen Standort Wolfsberg hin.

Hauptthema im Innenausschuss war ein Expertenhearing zu Fekters neuem Bleiberechts-Entwurf. Dieser war notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof die alte Regelung gekippt hatte.

Der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Georg Lienbacher, meinte, dass es "im Großen und Ganzen" keine verfassungsrechtlichen Bedenken gebe. Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk pflichtete ihm bei, erklärte aber die Patenschaftsregelung für "totes Recht", da diese mögliche Paten überfordere.

Funk: Mehr Konflikte

Funk sagte weiters, dass das Gesetz "noch stärker der Auslegung ausgeliefert ist als bisher". Er befürchtet, "dass die Konfliktfälle quantitativ und qualitativ zunehmen werden". Auch Karin Keil von der Caritas hält den Entwurf für zu kompliziert, ein einheitlicher Vollzug sei kaum möglich.

Christoph Klein von der Arbeiterkammer sprach zwar von einem "goldenen Mittelweg", kritisierte aber, dass Paten auch die Kosten einer allfälligen Abschiebung zu tragen hätten. Der Kärntner Flüchtlingsbeauftragte Gernot Steiner beklagte, dass die Länder in die Entscheidung eingebunden werden und forderte mehr Mittel.