![Eine Illustration eines Sanitäters in einer Kriegslandschaft.](https://media.wienerzeitung.at/f/216981/2500x1875/b4d03a9c3c/wz_podcast_arzt_storer.jpg/m/384x288/filters:quality(50))
SkyEurope-Kunden bangen um bereits bezahlte Tickets. | Wien. Die Turbulenzen rund um die Billigfluglinie SkyEurope trüben die Urlaubsvorfreude so mancher Ticketinhaber: Findet der Flug gar nicht statt? Und bekommt man das bereits bezahlte Geld bei einem Konkurs retour?
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Geht es nach SkyEurope, soll der Flugbetrieb während des eingeleiteten Restrukturierungsverfahrens in der Slowakei jedenfalls aufrecht bleiben. Innerhalb dieser 90 Tage wird geprüft, wie der Betrieb fortgeführt und Schulden saniert werden können. Wie es danach weiter geht, ist noch unklar. Speziell, weil die Lizenz von SkyEurope am 25. Oktober ausläuft. Findet ein Flug aus Verschulden der Airline nicht statt, haben Kunden das Recht auf eine Rückerstattung des Flugpreises.
Im Falle einer -Pleite müssten auch die Ticketkäufer ihre Forderungen bei der Airline einbringen. Der Masseverwalter entscheidet dann, welcher Gläubiger - von Aktionären bis hin zu Flugzeugleasingfirmen - wie viel bekommt. Was Verbraucher noch beachten müssen: Eine Reiseversicherung übernimmt Kosten etwa nur im Krankheits- oder Todesfall, nicht aber bei einer Insolvenz. Eine Rückerstattung gäbe es nur, wenn SkyEurope selbst eine Insolvenzversicherung abgeschlossen hätte, was nicht der Fall ist. Dies ist nur für Pauschalreiseanbieter rechtlich vorgeschrieben.