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Förderungen für die Kleinen und Mittleren

Von Orlin Radinsky

Wirtschaft

KMU-Haftungen helfen bei Fremdfinanzierung. | An Betriebsmittel und Investitionen ist gleichsam gedacht. | Präzise Antragsstellung aber wichtig. | Wien. Nach Ablauf der bisherigen Förderungsrichtlinien "Innovationsprogramm Unternehmensdynamik" und "Kleingewerbekreditaktion" wurden mit dem ersten Jänner 2007 zwei neue Förderungsrichtlinien in Kraft gesetzt. Die "Jungunternehmer - Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - Prämienförderung" und die "Jungunternehmer - und Innovationsförderung für KMU - Haftungsübernahmen". Gerade die letztgenannte Richtlinie bietet besonderes interessante Möglichkeiten für eben erst gegründete, aber auch bestehende wirtschaftlich selbständige, gewerbliche, kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen, ausgenommen die Tourismus- und Freizeitwirtschaft.


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#Mehr an Investitionen und Betriebsmittel

Die Förderung erfolgt durch Übernahme einer Haftung durch die aws (austria wirtschaftsservice - Österreichische Förderbank für unternehmensbezogene Wirtschaftsförderung) gegenüber der finanzierenden Bank.

Dabei übernimmt die aws einerseits Haftungen für Investitionskredite und Kredite zur Finanzierung von Unternehmenskäufen bis zu einer Maximalsumme von 2,5 Mio. Euro (Haftungsquote bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, Laufzeit bis zu 10 Jahren, in Ausnahmen auch bis zu 20 Jahren).

Anderseits ist auch einen Haftungsübernahme durch die aws für Betriebsmittelkredite bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (Haftungsquote auch hier bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, Laufzeit aber maximal 5 Jahren) möglich.

Auch kombinierte Kredite (für Investitionen und Betriebsmittel) können bis zu einer Höchstsumme von 2 Mio. Euro mit der Haftung der aws verbunden werden.

Besonders von Interesse - nicht nur für Jungunternehmer - ist der Umstand, dass die aws, ausgenommen der persönlichen Haftung der Unternehmer oder der wesentlichen Gesellschafter, für Projekte bis zu 75.000 Euro auf weitere Sicherheiten verzichtet. Dadurch müssen Unternehmer gegenüber ihrer Bank nicht mehr "Haus und Hof" in die Waagschale werfen. Bei höheren Summen sind maßgerecht für den Einzelfall weitere Sicherheiten zu erbringen. Für kleine und mittlere Unternehmen stellt die beschriebene Möglichkeit der Haftungsübernahme eine beachtliche Erleichterung bei der Kapitalaufnahme dar. Dies ist nicht nur bei Bankkrediten sondern auch bei Leasinggeschäften (etwa bei Ankauf von PKW oder sonstigen Betriebsmitteln) von Interesse. Gefördert werden dabei Kredite für materielle und auch immaterielle Investitionen, Unternehmenskäufe und Betriebsmittelanschaffungen.

Förderungswürdigkeit von Projekten

Nicht jedes Projekt wird gefördert. Die Förderungskriterien sehen vor, dass geplante Projekte positive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens haben sollen und eine Rückzahlung der geförderten Finanzierung erwarten werden kann. Das Ansuchen um Haftungsübernahme muss vor dem Projektstart (Datum der ersten Rechnung, des Kaufvertrages oder der Anzahlung) erfolgen. Wichtig ist hier auch eine präzise Antragsstellung unter Beilage der notwendigen Dokumente.

Bei einer guten Darstellung des geplanten Projektes steigen die Chancen auf eine positive Antragsstellung, unterstreicht Mathias Drexler vom aws die Anforderungen. Die Erstellung eines präzisen, gut nachvollziehbaren Businessplanes ist ebenso wichtig wie die klare Definition von Zielen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Nebenbei dient dies der nochmaligen kritischen Überprüfung des geplanten Projektes durch den Unternehmer selbst.

Die beschriebene KMU-Haftung kommt ausschließlich kleinen oder mittleren Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigten, höchstens EUR 50 Millionen Umsatz oder maximal EUR 43 Millionen Bilanzsumme) zu Gute, sodass dieses Förderungsprogramm für Klein- und Mittelbetriebe positiv beurteilt werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass die angesprochenen Unternehmen die gebotene Möglichkeit in entsprechender Weise nützen werden.

Orlin Radinsky ist Rechtsanwalt bei Brauneis Klauser Prändl.