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Förderungen nicht nur für Gründer

Von Maximilian Schreiber

Gastkommentare
Maximilian Schreiber ist Gründerberater, Fördermittelexperte und Geschäftsführer der RSC GmbH (www.r-s.consulting).
© www.r-s.consulting

Warum es sich für den Staat auszahlt, Unternehmen unter die Arme zu greifen.


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Eine Bezuschussung durch den Staat stellt eine legitime Methode dar, um zukünftige, junge und auch etablierte Unternehmen und deren Arbeitnehmer abzusichern, und wird deshalb gerne in Anspruch genommen. Grundsätzlich können alle Firmen Förderungen erhalten. Solange das geplante Projekt in eine der fünf Kategorien Digitalisierung, Klimaneutralität, High-Tech, Forschung oder Innovation fällt, kann man eine entsprechende projektbezogene und somit zweckgebundene Förderung beantragen. Unabhängig davon werden aktuell noch Corona-bezogene Förderungen weder projektbezogen noch zweckgebunden vergeben.

Fördermitteldarlehen sind vereinfacht gesagt Kredite zu besonderen Konditionen, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Die Zuschussvariante soll ebenfalls ein wirtschaftliches Wachstum bringen, das aber dem Staat einen direkten Nutzen verschaffen muss. Er kann zum Beispiel von neuen Mitarbeitern (Sozialabgaben), Erfindungen (Know-how) und internationalen Exporten (Umsätze, Steuern) profitieren. Die nicht-monetären Förderungen (Bürgschaften, Garantien) sollen es den Unternehmen erleichtern, Fördermitteldarlehen und Zuschüsse zu bekommen.

Das klare Ziel von Förderungen ist es, die heimische Wirtschaft zu stärken, indem ihr kurzfristig frisches Geld zufließt. Mittelfristig sollen vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden und auch neue entstehen, die Einnahmen durch Sozialabgaben und Steuern steigen und neues Know-how generiert werden, das internationale Vorteile und Anerkennung verschafft. Langfristig soll die Wirtschaft wachsen, was wiederum das BIP erhöht und den wirtschaftlichen, sozialen und lebenswerten Standort erhält oder optimalerweise verbessert. Diese positiven Effekte auf die Wirtschaft sind es dem Staat wert, einen Anteil des Steuergeldes in den eigenen Standort zu re-investieren. Ausnahmen gibt es im gemeinnützigen Bereich: Hier zählt nicht wirtschaftliches Wachstum, sondern die flächendeckende Steigerung des Angebots aus Prestige und sozialer Struktur, was wiederum die Attraktivität des Standorts fördert.

Da Förderungen in der Regel projektbezogen sind und zur Ausgabe der Mittel eine entsprechende Mittelverwendung nachgewiesen werden muss, ist eine unberechtigte Inanspruchnahme unwahrscheinlich. Bei den Corona-Hilfen ist das Procedere allerdings ein anderes, weshalb es da zu missbräuchlicher Verwendung kommen konnte. Hier wurde ja grundsätzlich gut gedacht, dennoch kommt die Hilfe ab und zu bei den Falschen an. Manche Unternehmen brauchen sie eigentlich nicht, bekommen sie aber; andere brauchen und bekommen sie auch, müssen sie aber später wieder zurückzahlen; und wieder andere brauchen sie wirklich, bekommen sie aber nicht. Ist da Willkür im Spiel?

Für den Staat ist eine projektbezogene Förderung jedenfalls sinnvoll, wenn sie dem Zweck der volkswirtschaftlichen Mehrwertschaffung (monetär oder nicht-monetär) dient. In Zukunft sollten vor allem grüne Technologien, Innovation und Forschung verstärkt gefördert werden. Diese Gründer sollten besser in Form von Zuschüssen, Beratung, Begleitung, Entbürokratisierung und Einführung einer sozialen Fehlerkultur unterstützt werden.